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Forst-Reglement für das Kurländische Gouvernement

Bibliografische Daten

fullscreen: Forst-Reglement für das Kurländische Gouvernement

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Alte Drucke
Titel:
Forst-Reglement für das Kurländische Gouvernement
Publikationsort:
Mitau
Veröffentlichungsjahr:
1805
Verlag:
Steffenhagen
Größe der Vorlage:
74 S., [3] Bl.

Signatur:
Ra BL 9
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1355047676

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Forst-Reglement für das Kurländische Gouvernement
  • Titelseite
  • Seiner Kaiserlichen Majestät
  • Forst-Reglementfür das Kurländische Gouvernement
  • I. Von der Ober-Forst-Verwaltung, denen derselben untergeordneten Beamten und Forstbedienten, und von der Pflicht der Forst-Verwaltung im allgemeinen
  • II. Von der Conservation oder Bewahrung der Wälder
  • III. Von dem Gebrauch der Wälder
  • IV. Von den Forst-Revenüen außer dem Verkauf des Holzes
  • V. Von der Wieder-Anpflanzung und Anlage neuer Wälder
  • VI. Von der Gerichtsbarkeit bey Wald-Vergehungen
  • VII. Von der Pflicht des Oberforstmeisters und Forstmeisters
  • VIII. Von der Pflicht der Waldrevisoren
  • IX. Von der Pflicht der Förster, Unterförster und übrigen Waldbebienten
  • X. Von dem dienstwidrigen Verfahren der Forstbeamten und der damit verbundenen Strafe
  • Etat der Forstverwaltung in Kurland
  • Holz-Taxe
  • Wildpret-Taxe für das Kurländische Gouvernement

Volltext

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Forst-Reglement Für Das Kurländische Gouvernement. Steffenhagen, 1805.
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