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Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Bibliographic data

Structure type:
Monograph
Collection:
altedrucke
Title:
Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
Publicationplace:
[S.l.]
Year publish:
1780
Publisher:
Mülhausen
Size:
4 S.
Shelfmark:
Ra F I 6
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=1340618370
Structure type:
Chapter
Collection:
altedrucke
Title:
Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...
Structure type:
Chapter
Collection:
altedrucke
Title:
Gerichts-Ordnung 1ster Theil

Contents

  • Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
    • 1
  • Title page
    • 1
  • Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...
    • 1
  • Gerichts-Ordnung 1ster Theil
    • 1
  • Gerichts-Ordnung 2ter Theil
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Full text


Reue
5008 5.0.
Susäße und Frläuterungen
- der in A. 1740, gedruckten
F: TE. .
- STATUILN umd Rechfeh
is |
der
I | 11 [[
: Stadt SWüllhausen,
* zusammen getragen im Jahr 1780,
Serichts- Srdnung 1* Dheil,
Pag. 22. ad Art. XIX.
Von verschriebenen Unterpfändern s
. und dem Zusaß von A. 1752.
betreffend die Zug- und Einsaß7 Brief und: deren Termin.
laut Gr. R. Etk. vom 3. Nov. 1780.
Es solle zwar bey dem bisherigen'Gebrauch bleiben , daß die Ge-
wart , die Gerichts - Urtheil, die Pfänder und. erst nach diesen der 1te
Zugs und Einsaß - Brief , auch nach diesem der. 2te Zug - und Einsaß-
Brief genommen werde, anstatt aber daß die Zwischen-Zeit von dem. xten
zum zten bißher ein Vierteljahr gewähret , so solle sie für ins künftige
nur auf 4. Wochen geseßt seyn , und auch auf den. erhaltenen 2ten Ein-
saß - Brief , dem Debitoren vor Rath nicht noch 4. Wochen Termin
gegeben , sondern gleich die Vergantung auf die'3, "gewohnliche Gant-
Tage erlaubt werden.
- Pag. 35 ad Art. XXVI
Von Concurs - und Falliments- Sachen 5, 56.
laut Gr. R. Erk. vom 19. 8bt. 1986,
Damit nicht ein gar zu geringer Ueberschuß in der Summa der Cre-
ditoren den Accord entscheiden und das Falliment süspendiren könne ,
sv sollen : wann die Frag entstehet , ob der Debitor umzustossen oder
die Bezahlung mit Accord anzunehmen seye (es seye mit oder ohne Cav-
tion , auch ganz oder nur zum Theil) in solchem Fall drey Quart der
consentirenden Creditoren in Ansehung der zu forderen habenden Sum-
men notig seyn , um das Accommodement gültig zu machen 3 alsdatin
der dissentirende Quart solches anzunehmen schuldig ist. So daß wann
von L. 1000. Passivi L. 750. zu dem Accommodement einwillige; die
übrige L. 250. fich selbiges müssen gefallen lassen. “
Doch sollen zu Ausrechnung dieser drey Quart, nur die Creditoren
von gleichem Rechten , d, ij, nur M Concurrirende in denen Gr:
uülden

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