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Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Monografie

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Alte Drucke
Titel:
Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
Untertitel:
zusammen getragen im Jahr 1780
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1780
Verlag:
Mülhausen
Größe der Vorlage:
4 S.
Signatur:
Ra F I 6
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1340618370

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Gerichts-Ordnung 1ster Theil

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
  • Titelseite
  • Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...
  • Gerichts-Ordnung 1ster Theil
  • Gerichts-Ordnung 2ter Theil

Volltext

Reue 
5008 5.0. 
Susäße und Frläuterungen 
- der in A. 1740, gedruckten 
F: TE. . 
-  STATUILN umd Rechfeh 
is | 
der 
I | 11 [[ 
: Stadt SWüllhausen, 
* zusammen getragen im Jahr 1780, 
Serichts- Srdnung 1* Dheil, 
Pag. 22. ad Art. XIX. 
Von verschriebenen Unterpfändern s 
. und dem Zusaß von A. 1752. 
betreffend die Zug- und Einsaß7 Brief und: deren Termin. 
laut Gr. R. Etk. vom 3. Nov. 1780. 
Es solle zwar bey dem bisherigen'Gebrauch bleiben , daß die Ge- 
wart , die Gerichts - Urtheil, die Pfänder und. erst nach diesen der 1te 
Zugs und Einsaß - Brief , auch nach diesem der. 2te Zug - und Einsaß- 
Brief genommen werde, anstatt aber daß die Zwischen-Zeit von dem. xten 
zum zten bißher ein Vierteljahr gewähret , so solle sie für ins künftige 
nur auf 4. Wochen geseßt seyn , und auch auf den. erhaltenen 2ten Ein- 
saß - Brief , dem Debitoren vor Rath nicht noch 4. Wochen Termin 
gegeben , sondern gleich die Vergantung auf die'3, "gewohnliche Gant- 
Tage erlaubt werden. 
- Pag. 35 ad Art. XXVI 
Von Concurs - und Falliments- Sachen 5, 56. 
laut Gr. R. Erk. vom 19. 8bt. 1986, 
Damit nicht ein gar zu geringer Ueberschuß in der Summa der Cre- 
ditoren den Accord entscheiden und das Falliment süspendiren könne , 
sv sollen : wann die Frag entstehet , ob der Debitor umzustossen oder 
die Bezahlung mit Accord anzunehmen seye (es seye mit oder ohne Cav- 
tion , auch ganz oder nur zum Theil) in solchem Fall drey Quart der 
consentirenden Creditoren in Ansehung der zu forderen habenden Sum- 
men notig seyn , um das Accommodement gültig zu machen 3 alsdatin 
der dissentirende Quart solches anzunehmen schuldig ist. So daß wann 
von L. 1000. Passivi L. 750. zu dem Accommodement einwillige; die 
übrige L. 250. fich selbiges müssen gefallen lassen. “ 
Doch sollen zu Ausrechnung dieser drey Quart, nur die Creditoren 
von gleichem Rechten , d, ij, nur M Concurrirende in denen Gr: 
uülden
	        

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Neue Zusätze Und Erläuterungen Der in A. 1740. Gedruckten Statuten Und Rechten Der Stadt Müllhausen. Mülhausen, 1780.
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