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Die Bedeutung der Statistik für den Schutz der nationalen Minderheiten

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Bedeutung der Statistik für den Schutz der nationalen Minderheiten

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Sonstige gemeinfreie Werke
Autor:
Winkler, Wilhelm
Titel:
Die Bedeutung der Statistik für den Schutz der nationalen Minderheiten
Beteiligte Personen:
Winkler, Wilhelm
Publikationsort:
Leipzig
Veröffentlichungsjahr:
1923
Verlag:
Deuticke
Größe der Vorlage:
75 S.

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
Na 54
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1184706905

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
VII. Schluß

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Bedeutung der Statistik für den Schutz der nationalen Minderheiten
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Übersicht der Aufgabe
  • II. Von Völkern, Staaten und Minderheiten
  • III. Die Nationalitätenstatistik
  • IV. Die Statistik als Berater der Minderheiten
  • V. Auf dem Wege zu einer exakten Minderheitensoziologie
  • VI. Die Statistik als politisches Kampfmittel gegen die Minderheiten
  • VII. Schluß
  • [Nachwort]

Volltext

Statistik und Minderheitenschutz. 
10. Zum Zwecke möglichst genauer Bestimmung der Volksgebiets- zen 
srenzen ist die Darstellung nach der kleinsten tatsächlichen Sied- "jagen 
lungseinheit, nicht nach der kleinsten politischen Verwaltungs- 
einheit vorzunehmen. 
11. Außer der Bevölkerung sind alle sonstigen für das Leben der Minder- een 
heiten erheblichen Tatsachen: Geburten, Sterbefälle, Besitz, Steuerleistung Jan 
usw. nach dem Volkstum der dahinter stehenden Personen tunlichst zu 82a 
kennzeichnen. Hierbei muß das gleiche Erhebungsmerkmal und der !um- 
gleiche Erhebungsvorgang wie bei der Kennzeichnung der Bevölkerung 
in Anwendung gebracht werden, um die Vergleichbarkeit zu wahren. 
12. Ist bei einer Erhebung die Kennzeichnung des Krhebungsgegen- 
standes nach dem Volkstume nicht tunlich gewesen, so hat die Verarbeitung 
wenigstens in den Volksgrenzgebieten nach so kleinen Verwaltungseinheiten 
zu geschehen, daß die Volksgebiete durch Zusammenfassung annähernd 
hergestellt und dadurch Einblicke in ihre Verhältnisse gewonnen werden 
können. Erstrebenswert ist eine solche örtliche Gliederung des Materials, 
daß die reine Herausarbeitung der geschlossenen Volksgebiete möglich 
wird. 
IL. Aus dem Rechte auf eine wahrheitsgetreue Statistik folgt: 
1. In Staaten mit nationalen Kämpfen ist die Unabhängigkeit des ‚0 de 
Bekenntnisses zum Volkstume gefährdet. Eine Nationalitätenerhebung hat kat 
darum dort nur einen Wert, wenn sie außer der selbstverständlichen und 
unerläßlichen Einräumung weitreichenden Schutzes vor nachteiligen Folgen 
des Bekenntnisses noch unter Beobachtung der hier weiter auszuführenden 
Maßnahmen und tunlichst auch unter unparteiischer Kontrolle gehandhabt 
wird. 
2, Die Erhebungsgesetze und sonstige Vorschriften volkstum- 
statistischer Erhebungen sind unter Mitwirkung der berufenen Vertreter 
der Minderheitsvölker zu verfassen. 
3. Auf dem Gebiete, das Minderheitsvölker als Mehrheit geschlossen 
besiedeln, ist die örtliche Durchführung der Erhebung vorbehaltlich der 
staatlichen Überwachung in ihre Hände zu legen. Es sind demnach die 
örtlichen Selbstverwaltungskörper die berufenen Durchiührungsbehörden. 
Sie: bestellen auch die Zählpersonen. 
4. Für Ortsminderheiten von nennenswerter Stärke sind auf ihr Ver 
langen Zähler ihres Vertrauens zu bestellen. 
Mitwirkung 
der Mindor 
heitsvölker 
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Winkler, Wilhelm. Die Bedeutung Der Statistik Für Den Schutz Der Nationalen Minderheiten. Deuticke, 1923.
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