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Der Deutsche in Nordamerica

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Deutsche in Nordamerica

Monografie

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Alte Drucke
Titel:
Der Deutsche in Nordamerica
Publikationsort:
Tübingen
Veröffentlichungsjahr:
1818
Verleger:
Cotta'sche Buchhandlung
Größe der Vorlage:
124 S.
Signatur:
Ra USA 24
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1109310595

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
II. Instruction für den Freyherrn Moritz von Fürstenwärther

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Deutsche in Nordamerica
  • Titelseite
  • Inhalt
  • I. Eingang
  • II. Instruction für den Freyherrn Moritz von Fürstenwärther
  • III. Auszüge aus den Briefen des Herrn von Fürstenwärther
  • IV. Bericht über deutsche Auswanderung nach Amerika
  • V. Verzeichniß wesentlicher Beylagen und Auszüge daraus
  • VI. Schluß-Worte

Volltext

96 
Anzahl in die Flucht geschlagen wurden. Hierbei fiel der Matrose Bugge. 
An den folgenden Tagen (im Dezember) wurden die Dörfer der Aufrührer 
= etwa zehn -- durch Feuer dem Erdboden gleichgemacht und mehrere 
Rädel3führer gefangen genommen. Auch der Mörder wurde ergriffen und 
erschosjen. Die Ruhe wurde dadurch wieder hergestellt. Im folgenden 
Jahre wurden mit England und Frankreich Vereinbarungen getroffen, welche 
die gegenseitige Abgrenzung der Schußgebiete zum Zwecke hatte. In diesem 
Abkommen wurden die Grenzen des deutschen Gebietes wie oben angegeben 
festgesezt. 1886 sah sich der Kaiserliche Gouverneur noch einmal veran- 
laßt, mit Gewalt gegen einige aufrührerische Dualla vorzugehen. Der 
Häuptling der Stadt Money war in völlige Empörung gegen die Deutschen 
ausgebrochen und hatte dabei den Oheim de38 unter deutschem Schuze 
stehenden König3 Bell ermordet. Da erschien im Februar ein Kanonen- 
boot, um den aufrührerischen Häuptling zur Verantwortung zu ziehen. 
Dieser hatte es aber für gut befunden, zu flüchten, und so mußte sich der 
Gouverneur begnügen, seine Stadt bi8 auf wenige Häuser zu zerstören. 
Dieselbe Strafe traf im Herbst 1887 die beiden Häuptlinge von Etoka 
und Fiko, weil fie von den europäischen Fahrzeugen unrechtmäßige Zölle 
erhoben hatten und dann die ihnen auferlegten Strafgelder nicht zahlten. 
Verwaltung. 
Da3 Land wird von einem Kaiserlichen Gouverneur (Zimmerer) ver- 
waltet, der mit den anderen Beamten, dem Kanzler, zwei Sekretären und 
mehreren Unterbeamten im Gouvernement8gebäude wohnt, welches im Jahre 
1886 auf der Joßplatte errichtet worden ist. Diese Beamten werden aus 
Reich3mitteln bezahlt. Doch steht schon in nächster Zeit eine Kaiserliche 
Verordnung zu erwarten, in welcher Kamerun, sowie Togo, sv selbständig 
gestellt werden, daß die Beamten aus den Mitteln des Landes bezahlt 
werden. Die Einfuhrzölle, welche seit dem 1. Januar 1888 von europäi- 
schen Waren erhoben werden, erreichen schon eine solche Höhe, daß sie die 
Ausgaben, welche dieses Schußgebiet dem Reiche verursacht, beinahe deen. 
1885- wurde auch ein Verwaltungsrat eingesetzt, deren drei Mitglieder aus 
den Vertretern der dortigen Handel3häuser gewählt werden, zu welchem 
aber auch außerdem einzelne eingeborne Häuptlinge zugezogen werden können. 
Der Verwaltungsrat steht dem Gouverneur al3 beratende Behörde zur 
Seite. Al3 der erste Kaiserliche Gouverneur (Herr v. Soden) das Land 
betrat, brachte er einige preußische Unteroffiziere mit, welche die Einge- 
bornen zum Polizei- und Marine- Dienst ausbilden sollten. Die deutsche 
Reichöregierung wandte überhaupt dieser Kolonie ihre besondere Aufmerk- 
jamfkeit zu. Seit Juni 1887 ist in Kamerun ein Postamt eingerichtet
	        

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Zitierempfehlung

Frenzel, Karl. Deutschlands Kolonien. Meyer, 1889.
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