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Der Oberschlesier (1934)

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Oberschlesier (1934)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Magazine bis 1945
Titel:
Der Oberschlesier
Untertitel:
Organ des Bundes Deutscher Osten und der Vereinigung für Oberschlesische Heimatkunde
Publikationsort:
Breslau
Veröffentlichungsjahr:
1919
Verleger:
Schlesien-Verl.
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=015196623

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Magazine bis 1945
Titel:
Der Oberschlesier
Untertitel:
Organ des Bundes Deutscher Osten und der Vereinigung für Oberschlesische Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1934
Publikationsort:
Breslau
Veröffentlichungsjahr:
1919
Verleger:
Schlesien-Verl.
Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 210
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=015196623_1934

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni 1934
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Oberschlesier
  • Der Oberschlesier (1934)
  • Inhaltsverzeichnis 1934 (0)
  • Januar 1934 (1)
  • Februar 1934 (2)
  • März 1934 (3)
  • April 1934 (4)
  • Mai 1934 (5)
  • Juni 1934 (6)
  • Juli 1934 (7)
  • August 1934 (8)
  • September 1934 (9)
  • Oktober 1934 (10)
  • November 1934 (11)
  • Dezember 1934 (12)

Volltext

20 
| Armenien 
zentsatze armenischer Bevölkerung vertretenen türkischen Wila- 
jets Diarbekr, Kharput, Erzinghian und Erzerum wurden dem 
Staate Armenien, wie ihn der Vertrag von Sevres vorsah, ein- 
bezogen. Diesem Landhauptstück wollte man an der Nord- wie 
Südostfront beträchtliche Gebietsanhängsel zuteilen. Das vorge- 
sehene A. sollte daher mit Trapezunt und Batum an das Schwarze 
Meer reichen, aber auch der Zone des Mittelmeeres im ehemaligen 
Kleinarmenien nahekommen, wo Zeitun, Hadjin, Marasch und 
Adana stärkere Reste ehemaliger mittelalterlicher armenischer Be- 
völkerung bergen. Genaue Abgrenzungen im Einzelnen gab der 
Friede von Sevres für Großarmenien nicht.!) Als Mandatar 
Armeniens hatte man die Vereinigten Staaten ins Auge ge- 
faßt. Eine Studienkommission, darunter der Geograph Law- 
rence Martin von der Wisconsiner Universität, zugleich Dele- 
gierter zur Pariser Friedenskommission, hatte auch das 
Terrain an Ort und Stelle studiert. In den Vereinigten Staaten 
kam aber entgegen früherer Stellung Wilsons immer lebhalter 
eine Abneigung gegen ein armenisches Abenteuer zum Aus- 
druck, sodaß die erste Völkerbundtagung in Genf im November 
bis Dezember 1920 dem ‘armenischen Problem ratlos gegen- 
über stand. Die Tagung mußte sich denn mit platonischen 
Freundschaftserklärungen gegenüber Armenien begnügen. Weder 
das politische noch das finanzielle Problem des neuen Staates 
konnte vom Völkerbunde, der die Aufnahme Armeniens in 
den Bund bisher ablehnte, oder von der Entente zur Lösung 
gebracht werden. 
Das Armenien, das sich als selbständige armenische Repu- 
blik am 28. Mai 1918 auf russischem Boden unter einheimischer 
menschewistischer Führung auf demokratischer Grundlage aus- 
rief, hat höchstens 40000 qkm mit etwa 2 Mill. Bew. Mit seinen 
Nachbarn, den Republiken Georgien und Aserbeidjan, hatte es von 
Anbeginn über seine Grenzen friedliche wie kriegerische Auseinan- 
dersetzungen. Das Bergland von Karabagh macht ihm letzteres, 
die nördlichen Distrikte am Goktschar ersteres streitig. Zwei 
Jahre konnte es sich reger kultureller und wirtschaftlicher 
Arbeit widmen. Nachdem amerikanische Hilfe durch Sendung 
von Geld und Getreide das Hungerelend der Kriegsjahre ge- 
mildert hatte, ging man an den Aufbau‘ von Industrie und 
Handel rüstig heran. Zur Verarbeitung der Rohprodukte begann 
man Fabriken zu gründen, eine „Unabhängigkeitsanleihe“ sorgte 
1) Art. 89 besagt, dass die Grenzen zwischen Armenien und der Türkei in den 
Wilajets Erzerum, Trapezunt, Wan und Bitlis, sowie die Frage des armenischen Aus- 
gangs zum Meere, durch einen Schiedsspruch des Präsidenten der Ver- 
einigten Staaten von Amerika entschieden werden. 
Art. 88 lautet „Die Türkei erklärt, Armenien als freien und unabhängigen 
Staat anzuerkennen, wie das die alliierten Mächte bereits getan haben.‘
	        

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56. Jahrgang.
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