Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

40. Jahrgang (1903)

Bibliografische Daten

fullscreen: 40. Jahrgang (1903)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Bote aus dem Bieletal
Untertitel:
Ziegenhalser Stadtblatt in d. Fremde
Publikationsort:
Gaggenau
Veröffentlichungsjahr:
1954
Verleger:
Torzewski
Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=012125091

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Bote aus dem Bieletal
Untertitel:
Ziegenhalser Stadtblatt in d. Fremde
Band, Heft, Nummer:
1958
Publikationsort:
Gaggenau
Veröffentlichungsjahr:
1954
Verleger:
Torzewski
Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
M 101
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=012125091_1958

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Oktober 1958
Band, Heft, Nummer:
10

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 40. Jahrgang (1903)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

16 haben da wir auf dem Standpunkt stehen dass ohne dass gegen die Entscheidung irgendwelcher aus dem Vereinbarungsrecht wenngleich es auch auf Gegenseitigkeit beruht in den meisten F�llen der Konzession�r nur nach denjenigen L�ndern wohl nur der wirtschaftlich St�rkere Nutzen zu ziehen vermag. Und nun noch einige Worte zu den Disziplinarbestimmungen. Durch die dem �ster- reichischen Schiffskommando einger�umte grosse Disziplinargewalt wie z. B. durch das Recht den Dienst zu erschweren Bord- und Kabinenarrest sowie pers�nlich Geldbusse zu verh�ngen nicht minder aber durch Fehlen des deutschen Schiffs- leuten einger�umten Beschwerderechts �ber unge- b�hrliches Betragen der Vorgesetzten ist den �ster- berechtigto Personen bef�rdern. Zur �berwachung reichischen Schiffsf�hrern und Schiffsoffizieren die Aufrechtorhaltung der Disziplin jedenfalls viel leichter als ihren deutschen Kollegen gemacht. f�hrer Auskunft zu erteilen haben. Zuwiderhand- Auch sind die f�r �sterreichische Schiffsloute vor- gesehenen Strafen wenn ein Verstoss gegen die Disziplin vorliegt ausserordentlich viel sch�rfer als rigorosen Bestimmungen nicht an die Erf�llung selbst in unserer alten Seemannsordnung. Vor- f�lle wie sie an Bord der Christine geschehen Am unwahrscheinlichsten ist die Erf�llung der sind und wie wir sie in No. 52 S. 613 geschildert durch Gesetzesparagraphen beabsichtigten Ein- haben w�ren nach dem Entwurf der neuen �ster- schr�nkung der Auswanderung denn nicht Ge- setze bestimmen die H�he der Auswanderung sichtigung mildernder Umst�nde nur durch eine sondern jener m�chtige ansteckende Trieb ganzer reichischen Seemannsordnung selbst unter Ber�ck- mindestens einj�hrige Kerkerstrafe zu s�hnen. Wir Volksklassen in fernen L�ndern sich bessere Lebensbedingungen zu suchen. Aber auch der Lande mit parlamentarischer Regierung den gesetz- beabsichtigten Verschiebung des Verkehrs von gebenden K�rpern vorgelegt ist allen Personen deutschen nach ungarischen H�fen stehen in der die von unserer neuen Seemannsordnung als einem Praxis doch recht viele Schwierigkeiten gegen�ber. reaktion�ren und mehr im Interesse der Boeder In vorderster Reihe dio Reisedauer die einmal wegen der gr�sseren Distanz dann aber auch wegen geringerer Schnelligkeit der ungarischen Schiffe sein wollten ihre Anschauung einer sehr ein- erheblich l�nger zwischen Fiume und New-York als zwischen Bremen oder Hamburg und New- York sein wird. Jedenfalls werden die ungarischen Linien wegen dieses Umstandes sowohl auf Kaj�ts- verkehr wie auf die Passage der von Amerika nach Europa fahrenden Zwischendecker verzichten m�ssen. Und von den Emigranten wird es nur ein Bruchteil sein der aus Unkenntnis der Ver- h�ltnisse sich zur Benutzung von Schiffen ent- empfehlen das Studium des Entwurfs der in einem und Kapit�ne als dem der Schiffsleute geschaffenen Gesetz sprechen. Sie m�ssten wenn sie aufrichtig gehenden Revision unterziehen. i Reederei die ungarische Auswanderer bef�rdern will eine Kaution von 100 000 Kronen in Ungarn hinterlegen und an den Auswanderungsfonds j�hrlich einen Betrag entrichten dessen H�he von dem ungarischen Minister des Innern bestimmt wird. Sie hat ferner von Zeit zu Zeit ihren Passagetarif dem Minister vorzulegen der den- selben nach eigenem Ermessen ablehnen kann Die Absicht welche die ungarische Regierung mit dem neuen Auswanderergesetz verfolgt n�mlich einmal den ungarischen Auswandererverkeln ein- zuschr�nken und ferner ihn �ber bestimmte Wege zu lenken d�rfte kaum in Erf�llung gehen. Nach dem Entwurf der der Best�tigung durch das Ab- geordnetenhaus noch bedarf soll jede ausl�ndische schliessen wird die den Reisenden beinahe das Doppelte der Zeit auf See festhalten als auf dem Wege �ber deutsche Verkehrszentren. Glaubt die ungarische Regierung aber durch aussergew�hnlich niedrige Passagepreise dieses Ziel doch zu erreichen dann w�rde sie ganz abgesehen von dem pekuni�ren Schaden der dem Lande durch solche Massnahmen erw�chst die Auswanderung bef�rdern und damit gegen den Charakter des ganzen Gesetzes handeln das doch in erster Linie die Einschr�nkung der Auswanderung beabsichtigt. Einspruch erhoben werden k�nnte. Sodann darf Auswanderer bef�rdern f�r die ihm die Er- m�chtigung erteilt ist und in seinen Publikationen nur die Abfahrtsdaten Passagepreise und Trans- portbedingungen angeben. Die Anstellung jedes Agenten f�r den eine besondere Kaution von je 10 000 Kronen zu hinterlegen ist bedarf der mini- steriellen Genehmigung ebenso die Form der mit den Auswanderern zu schliessenden Vertr�ge. Ausserdem darf die Reederei nur auswanderungs- des Verkehrs werden in den ausl�ndischen H�fen besondere Kommission�re bestellt denen die Schiffs- lungen werden mit Geld- und Gef�ngnisstrafen be- droht. Aber wie gesagt wir glauben trotz der des Zweckes der dem Entwurf zu Grunde liegt.

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Zeitschriftenheft

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zeitschriftenheft

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

40. Jahrgang.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Montfort : Zeitschrift f. Geschichte u. Gegenwart Vorarlbergs 1978-01
11 / 38
Montfort : Zeitschrift f. Geschichte u. Gegenwart Vorarlbergs 1979-02/03
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.