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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1976)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1976)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1976
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1976

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Januar 1976
Band, Heft, Nummer:
1

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1976)
  • Januar 1976 (1)
  • Februar 1976 (2)
  • März 1976 (3)
  • April 1976 (4)
  • Mai 1976 (5)
  • Juni 1976 (6)
  • Juli/August 1976 (7/8)
  • September 1976 (9)
  • Oktober 1976 (10)
  • November 1976 (11)
  • Dezember 1976 (12)

Volltext

rente« steht also einmal Witwen in diesem Alter zu oder wenn sie jünger sind, sofern sie eben solche 
Kinder erziehen. Diese höhere Witwenrente wird mit 6/10 aus der Erwerbsunfähigkeitsrente des 
Versicherten (ohne Kinderzuschuß) einschließlich einer eventuellen zustehenden Zurechnungszeit 
berechnet. 
Dazu gilt in diesem Falle weiter die Vorschrift, daß dann, wenn der Versicherte bis zu seinem 
Tode eine Rente bezogen hat, der Witwe mindestens 6/10 des Zahlbetrags der Versichertenrente des 
Verstorbenen ohne Kinderzuschuß gebührt. Zum Beginn der Witwenrente ist zu sagen, daß dann, 
wenn der Verstorbene bereits Rentenempfänger war und für den Todesmonat die Rente bereits er- 
halten hatte, die Witwenrente mit dem folgenden Monat zu beginnen hat. War der verstorbene Ver- 
sicherte noch nicht Rentner, so ist die Witwenrente; sofern die erforderlichen Voraussetzungen ge- 
geben sind, ab seinem Todestag zu gewähren. 
Von Bedeutung ist für eine Witwe das sogenannte »Sterbequartal«. Für die ersten drei Monate 
hach dem Todesfall steht der Witwe an Stelle der Witwenrente die Versichertenrente des Verstor- 
benen nach einer eigenen Berechnung zu, erhält also für diese drei Monate eine höhere Leistung. 
Wenn der verstorbene Ehegatte bereits Rentner war, so kann die Witwe innerhalb von 20 Tagen nach 
dem Todesfall unter Vorlage der Sterbeurkunde dieses Sterbequartal als Vorschuß bei der zuständi- 
gen Rentenstelle der Post auf einen Antrag hin erhalten. Dies soll der Witwe ermöglichen, sich an die 
neue Situation, besonders auch in finanzieller Hinsicht, anzupassen, 
Verheiratet sich eine Witwenrentenbezieherin, so hat die Witwenrente mit dem Heiratsmonat 
wegzufallen. Auf einen Antrag hin kann sie aber von der Rentenanstalt eine Abfindung in Höhe des 
Fünffachen des Jahresbetrages (also 60 Monatsbeträge) der bisher bezogenen Rente erhalten. 
Die Witwenrente wird nur auf einen Antrag hin, der bei der zuständigen Rentenstelle unter 
Benützung des Vordrucks auf Hinterbliebenenrente und unter Beifügung der notwendigen Unter- 
lagen an die kompetente Rentenanstalt zu stellen ist, gewährt. Ohne einen solchen Antrag gibt es 
eben keine Witwenrentenerledigung., 
Daraus kann ersehen werden, daß auch für die Gewährung der Witwenrente in der Arbeiter- 
renten- und Angestelltenversicherung besondere Rentenvorschriften bestehen. Es ist für eine Ehe- 
[rau immer gut, wenn sie sich auch für diese Rentenvorschriften interessiert, damit sie im Rentenfall 
darüber orientiert ist. Bei jeder Rentenstelle oder dem Versicherungsamt der Stadt oder des Land- 
kreises oder bei einer Beratungsstelle der Rentenanstalt oder dem Versicherungsträger selbst kann 
sie darüber Auskunft erholen. Am besten ist wohl eine persönliche Aussprache, wenn für den Einzel- 
fall Unklarheiten bestehen sollten. Dadurch kann bestimmt am sichersten eine verbindliche Klärung 
erreicht werden. (Aus: »Wegweiser für Heimatvertriebene«, Folge 22/ 1975) 
Persönliche Bitte: Wenn irgendwelche Zweifel bestehen, bitte sich an das zuständige Versiche- 
rungsamt zu wenden, nicht an mich. Ich kann unmöglich die an mich ergehenden zahlreichen An- 
fragen erledigen. P. Jarosch, HKVM, 83 Landshut, Dammstr. 5 
Geschenksendungen nach Ostdeutschland werden teurer 
Für Geschenksendungen nach Ostdeutschland und Polen müssen Bundesbürger jetzt rund 40 
Prozent mehr Geld aufwenden als bisher, Im neuen Warenkatalog (Nr. 21) der Alimex-Handels- 
GmbH München, 8 München 80, Postfach 800 160, über die Geschenksendungen in den polnischen 
Machtbereich abgewickelt werden, werden als Gegenwert für 100 DM nur noch 1242 Zloty ange- 
geben. Bis zum 30. September (im Warenkatalog Nr. 20) hatten 100 DM noch einen Gegenwert von 
2400 Zloty. 
Ein Sprecher der Alimex erklärte dazu auf Anfrage, diese neue Kursrelation sei dem Unter- 
nehmen von der für die Abwicklung auf polnischer Seite zuständigen PKO-Bank in Warschau vor- 
geschrieben worden. Eine Begründung dafür gäbe es nicht. Bei deutschen Geschäftsbanken in der 
Bundesrepublik erhielt man für 100 DM rund 3500 Zloty. 
Reisende nach Ostdeutschland oder Polen aus dem Westen erhalten neuerdings beim Zwangs- 
umtausch an der »Grenze« etwa 40 Prozent weniger Zloty für ihre Devisen, als es noch Anfang 1975 
der Fall war. Zur Zeit werden für eine DM am Schalter der polnischen Bank an den »Grenzüber- 
gängen« 14 Zloty gezahlt, das sind rund acht Zloty weniger als früher, 
Die obligatorische Umtauschsumme beträgt 25 DM je Person und Aufenthaltstag in Ostdeutsch- 
iand oder Polen, das sind in polnischer Währung 353 Zloty. In gleicher Zeit, während offiziell der 
Zloty gegenüber der DM künstlich aufgewertet wurde, stieg die DM auf dem polnischen Schwarz- 
markt von bisher 25 auf 35 bis 40 Zloty. P. Jarosch, HKVM
	        

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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt. Preußler, 1958.
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