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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1974)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1974)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1974
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1974

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September 1974
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1974)
  • Januar 1974 (1)
  • Februar 1974 (2)
  • März 1974 (3)
  • April 1974 (4)
  • Mai 1974 (5)
  • Juni 1974 (6)
  • Juli/August 1974 (7/8)
  • September 1974 (9)
  • Oktober 1974 (10)
  • November 1974 (11)
  • Dezember 1974 (12)

Volltext

Schriftleitung: Hanne von Zalewski, 425 Bottrop, Gerichtsstraße 20 
Alle Familien-Nachrichten werden kostenlos Quellenverlag Veronika Diwisch, 6452 Steinheim/Main, 
(außer Anzeigen) aufgenommen. Einsendungen an PSA Frankfurt/Main Nr. 1175 19-605 oder Giro-Kto. 
Schriftleiter erbeten. Bei allen Einsendungen Heimat- 9035098 bei Bez.-Sparkasse Seligenstadt. 
Anschrift (und Straße!) unbedingt angeben. Suchanfragen sind tunlichst zu richten an: 
Heimatkartel für Gleiwitz — Stadt und Land: Stadt- 
Einsendeschiuß; Der 28. jeden Monats! verwaltung Bottrop/Westfalen, Rathaus. 
; Heimatkartel für Beuthen — Stand und Land: Der 
Es erscheint etwa am 15. jeden Monats. Die viertel- _Hejmatkreisbetreuer von Beuthen/0S. in 435 Reckling- 
jährliche Bezugsgebühr beträgt DM 6.—, aausen, yRachaus, Sprechstunden Montag bis Freitag 
— 12 Uhr. 
Heimatkartel Tarnowitz — Stadtverwaltung Bockum- 
Hövel/Westfalen. 
Vätergebräuche 
Erwachen uns neu: 
Herz unserer Heimat, 
Wir bleiben dir treu! 
Der Bauer der Scholle, 
Der Kumpel: der Schicht: 
Es komme was wolle, 
Wir trennen uns nicht! 
{Aus: Oberschl. i. Bild 1933, Nr. 36) 
Hier spricht der Heimatkreisvertrauensmann für Gleiwitz-Stadt 
— Stellv. auch für Gleiwitz-Land — 
Wichtig für Aussiedler 
Die im Fremdrentengesetz festgelegte Regelung, wonach die Glaubhaftmachung von 
Versicherungszeiten an die Stelle der Nachweispflicht tritt, ist für Aussiedler besonders 
wichtig. Auch wenn die Glaubhaftmachung einen geringeren Grad der Beweisführung 
darstellt als der Nachweis, ist sie dennoch eine wesentliche Hilfe, da nicht nachgewiesene, 
also nur glaubhaft gemachte Beitrags- und Beschäftigungszeiten immerhin mit fünf 
Sechstel ihres Umfangs angerechnet werden. 
Die Aussiedler bringen als Unterlage für Zeiten der Beschäftigung in ihrer Heimat 
Arbeitgeberbescheinigungen mit. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aner- 
kennt diese Bescheinigung als Nachweis. Die so belegten Beitragszeiten unterliegen kei- 
ner Kürzung. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Versicherungsträger 
mit den meisten Versicherten, hilft den Aussiedlern in ihrer Beweisnot und folgt damit 
dem beherrschenden Grundgedanken des Fremdrentenrechts, das an Stelle des bisherigen 
Prinzipes einer Entschädigung das der Eingliederung setzt. Die Eingliederung geschieht 
in der Weise, daß der Aussiedler so gestellt wird, als ob er sein Arbeitsleben und mithin 
auch sein Versicherungsleben in der Bundesrepublik zurückgelegt hätte. 
Den Aussiedlern, die einen Bescheid von der Bundesversicherungsanstalt für Ange- 
stellte erhalten haben, in dem die vorgenannte Entscheidung nicht berücksichtigt worden 
ist, ist anzuraten, unverzüglich einen Antrag auf Berichtigung des Bescheides zwecks 
Vollanrechnung zu stellen. Der Bund der Vertriebenen erwartet, daß nunmehr auch alle 
Versicherungsträger ihre Bescheide in diesem Sinne erlassen. (Aus: Rentenprobleme, 
Wegweiser für Heimatvertriebene, Folge 14, 19. 7. 1974.) 
Ich rate allen Spätaussiedlern, besonders den letzten Absatz zu befolgen! 
Zweite Verordnung zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem LAG (2. Unterhalts- 
hilfe-Anpassungsveroränung LAG vom 30. Mai 1974). Bekanntgemacht im Amtlichen 
Mitteilungsblatt des Bundesausgleichsamtes vom 25. 7. 1974, S. 234.
	        

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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt. Preußler, 1958.
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