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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1974)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1974)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1974
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1974

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni 1974
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1974)
  • Januar 1974 (1)
  • Februar 1974 (2)
  • März 1974 (3)
  • April 1974 (4)
  • Mai 1974 (5)
  • Juni 1974 (6)
  • Juli/August 1974 (7/8)
  • September 1974 (9)
  • Oktober 1974 (10)
  • November 1974 (11)
  • Dezember 1974 (12)

Volltext

Schriftleitung: Hanne von Zalewski, 425 Bottrop, Gerichtsstraße 20 
Alle Familien-Nachrichten werden kostenlos Quellenverlag Veronika Diwisch, 6452 Steinheim/Main. 
(außer Anzeigen) aufgenommen. Einsendungen an PSA Frankfurt/Main Nr. 1175 19-605 oder Giro-Kto. 
Schriftleiter erbeten. Bei allen Einsendungen Heimat- 3.035 098 bei Bez.-Sparkasse Seligenstadt. 
Anschrift (und Straße!) unbedingt angeben. Suchanfragen sind tunlichst zu richten an: 
Heimatkartel für Gleiwitz — Stadt und Land: Stadt- 
verwaltung Bottrop/Westfalen, Rathaus. 
Heimatkartel für Beuthen — Stand und Land: Der 
Heimatkreisbetreuer von Beuthen/0S. in 435 Reckling- 
Be haus Sprechstunden Montag bis Freitag 
_ Tr. 
Heimatkartel Tarnowitz -—- Stadtverwaltung Bockum- 
Hövel/Westfalen. 
Einsendeschluß: Der 28. jeden Monats! 
Es erscheint etwa am 15. jeden Monats, Die viertel- 
jährliche Bezugsgebühr beträgt 4,50 DM. 
Auch mit Dauerauftrag können Sie diese Bezugsge- 
bühren überweisen an: 
Hier spricht der Heimatkreisvertrauensmann für Gleiwitz-Stadt 
Stellv. auch für Gleiwitz-Land — 
I 
Lastenausgleichsleistungen und die Gewährung des Wohngeldes. 
Im $ 14 des II. Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 1973 bestimmt die 
Ziffer 28, daß bei der Ermittlung des Jahreseinkommens Einkommen außer Betracht 
bleiben, soweit sie steuerfrei sind: 
Hauptentschädigung, Entschädigungsrente und besonders laufende Beihilfe aufgrund 
des Lastenausgleichsgesetzes, besondere laufende Beihilfe aufgrund des Flüchtlingsge- 
setzes, sowie Entschädigungsrente aufgrund des Reparationsschädengesetzes. 
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum II. Wohngeldgesetz vom 2. 1. 1974 
zählen auch die der Hauptentschädigung entsprechenden einmaligen Kapitalhilfen nach 
$ 301b des LAG hierher, ferner die besonderen Beihilfen des Flüchtlingsgesetzes in 
Verbindung mit $ 301 a des LAG, ferner die Entschädigungsrente nach 8 44 des Repa- 
rationsschädengesetzes in Verbindung mit den entsprechenden Bestimmungen des LAG, 
Nach Ziffer 29 des eingangs erwähnten 8 des II. Wohngeldgesetzes bleiben bei der 
Berechnung des Einkommens außer Betracht: der halbe Betrag der Unterhaltshilfe, der 
Unterhaltsbeihilfe nach $ 10 des 14. Gesetzes zur Änderung des LAG, der Beihilfe zum 
Lebensunterhalt nach den 88 301, 301a und 301b LAG der Unterhaltshilfe und der Unter- 
haltsbeihilfe nach dem Reparationsschädengesetz, der Unterhaltsbeihilfe nach dem Al- 
gemeinen Kriegsfolgengesetz und der Beihilfe zum Lebensunterhalt nach dem Flücht- 
lingshilfegesetz. 
II. 
Bundesrat für weitere Lastenausgleichs- Verbesserungen. 
Der Bund der Vertriebenen begrüßt die am 10. Mai auf Antrag der Länder Bayern, 
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zustande gekommene Stellungnahme des 
Bundesrates, in der er an dem von ihm bereits am 19. Oktober 1973 eingebrachten Ent- 
wurf einer weiteren LAG-Novelle festhält, deren baldige Verabschiedung durch den 
Bundestag fordert und eine Prüfung dahingehend ankündigt, welche weiteren Leistungs- 
verbesserungen des Lastenausgleichs erforderlich sind, Damit wendet sich der Bundesrat 
mit Entschiedenheit gegen die Erklärung der Bundesregierung, daß mit der 28. Novelle 
die Lastenausgleichsgesetzgebung als abgeschlossen zu betrachten sei. 
Im Antrag vom 18. Oktober 1973 werden insbesondere eine Verbesserung der Alters- 
versorgung der ehemals selbständigen Vertriebenen und eine Stichtagserneuerung ge- 
fordert. In seiner Rede zur Begründung des Antrags der drei Länder im Plenum des 
Bundesrates wies Staatssekretär Dr. Karl Mocker bereits auf zwei Probleme hin, die 
im Antrag vom 19, Oktober 1973 noch nicht enthalten sind und deren befriedigende Neu- 
regelung zu prüfen sein werde: die Anhebung des Unterhaltshilfesatzes über die Leistun-
	        

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