Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1973)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1973)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1973
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1973

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September 1973
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1973)
  • Januar 1973 (1)
  • Februar 1973 (2)
  • März 1973 (3)
  • April 1973 (4)
  • Mai 1973 (5)
  • Juni 1973 (6)
  • Juli/August 1973 (7/8)
  • September 1973 (9)
  • Oktober 1973 (10)
  • November 1973 (11)
  • Dezember 1973 (12)

Volltext

Schriftleitung: Frau Sigrid v. Zalewski, 43 Essen 1, Frankenstr. 385, Tel.: (0 21 41) 4717 24 
Alle Familien-Nachrichten werden kostenlos Quellenverlag Veronika Diwisch, 6452 Steinheim/Main, 
(außer Anzeigen) aufgenommen. Einsendungen an —PSA Frankfurt/Main Nr. 11 75 19-605, oder Giro-Kto. 
Schriftleiter erbeten, Bei allen Einsendungen Helmat- 9 035 098 bei Bez.-Sparkasse Seligenstadt. 
Anschrift (und Straße!) unbedingt angeben. Suchanfragen sind tunlichst zu richten an: 
: 5 Heimatkartel für Gleiwitz — Stadt und Land: Stadt- 
Einsendeschluß; Der 28. jeden Monats! verwaltung Bottrop/Westfalen, Rathaus. 
Heimatkartel für Beuthen — Stadt und Land: Der 
Heimatkreisbetreuer von Beuthen/0S., in 435 Reckling- 
hausen, Rathaus, Sprechstunden Montag bis Freitag 
9— 12 Uhr. 
Heimatkartei für Tarnowitz — Stadtverwaltung Bockum- 
Hövel/Westfalen. 
Das Gleiwitz-Beuthen-Tarnowitzer Heimatblatt kann bei 
jeder Poststelle bestellt werden. Es erscheint etwa am 
15. jeden Monats. Die vierteljährliche Bezugsgebühr 
beträgt 4.50 DM. 
Auch mit Dauerauftrag können Sie diese Bezugsge- 
bühren überweisen an: 
Hier spricht der Heimatkreisvertrauensmann für Gleiwitz-Stadi 
Stellv. auch für Gleiwitz-Land 
„Mütter ohne Trauschein“ 
Die Zahl dieser Mütter nimmt von Jahr zu Jahr zu. Einzelnen gelingt es doch noch, zu 
einem Trauschein zu kommen. Zu bedauern sind diejenigen Mütter, die allein bleiben und 
für sich und das Kind sorgen müssen. Für letztere ist der folgende Beitrag bestimmt. 
Im Jahre 1970 ist das Nichtehelichenrecht ergangen. Die Rechtslage ist folgende: 
Nichteheliche Kinder sind seit dem 1. 7. 1970 den ehelichen Kindern weitgehend gleich- 
gestellt. Ein Verwandtschaftsverhältnis mit dem Vater ist jetzt auch rechtlich anerkannt. 
Der Unterhaltsanspruch richtet ohne feste obere Grenze nach den Verhältnissen beider 
Eltern (nicht mehr allein derjenigen der Mutter!) und der Bedürftigkeit des Kindes, 
Bis zum 18. Lebensjahr hat der Vater den Regelunterhalt zu zahlen, dessen Höhe von der 
Bundesregierung festgelegt wird. 
Die Mutter erfüllt in der Regel ihre Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung 
des Kindes, 
Bei Zahlungsunfähigkeit des Vaters haften seine Eltern bzw. Großeltern. Die Feststellung 
der Vaterschaft erfolgt durch das öffentlich beurkundete Vaterschaftsanerkenninis des 
Vaters oder durch Urteil des Amtsgerichts. 
Die elterliche Gewalt steht der Mutter zu. Bei der Vaterschaftsfeststellung, der Geltend- 
machung des Unterhalts und der Erbansprüche wird das Jugendamt als Pfleger für das 
Kind tätig. ; 
Die Mutter hat gegen den Kindesvater Anspruch auf Unterhalt für die Dauer von sechs 
Wochen vor der Geburt bis acht Wochen danach. Der Vater muß außerdem die durch den 
Arbeitgeber oder die Versicherungen nicht gedeckten Entbindungskosten ersetzen. 
Die Mutter bestimmt, ob und in welchem Umfang der nicht eheliche Vater mit dem Kind 
Kontakt haben darf. 
Der Regelunterhalt beträgt gegenwärtig bis zum sechsten Lebensjahr 126.— DM, vom 
siebten bis zum zwölften Lebensjahr 153.— DM, und vom 13. bis 18. Lebensjahr 180.— DM. 
Der Amtsvormund zum Regelunterhalt: „Das ist ein Mindestsatz. Dazu kommen Zu- 
schläge. Wenn der Vater beispielsweise 3000.— DM verdient, muß er das Doppelte und 
mehr zahlen.“ , 
Viele Mädchen wissen noch nicht einmal, daß 
3 in der Schwangerschaft jedes Mädchen, das in den letzten zwei Jahren sechs Monate 
lang berufstätig war, Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung (60 % des letzten 
Nettolohnes) hat;
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer
TOC

Zeitschriftenheft

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zeitschriftenheft

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt. Preußler, 1958.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.