Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1966)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1966)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1966
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1966

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September 1966
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1966)
  • Januar 1966 (1)
  • Februar 1966 (2)
  • März 1966 (3)
  • April 1966 (4)
  • Mai 1966 (5)
  • Juni 1966 (6)
  • Juli 1966 (7)
  • August 1966 (8)
  • September 1966 (9)
  • Oktober 1966 (10)
  • November 1966 (11)
  • Dezember 1966 (12)

Volltext

rechtlichen Bestimmungen im Zeitpunkt 
der Wiederverheiratung zu beurteilen, 
Bis zum Inkrafttreten des Bundesversor- 
gungsgesetzes (BVG) am 1. 10. 1950 war die 
Kriegsopferversorgung durch landrechtliche 
Vorschriften geregelt. Abgesehen davon, 
daß diese Gewährung von Heiratsabfindun- 
gen teilweise überhaupt nicht vorsahen, 
fande sie ausnahmslos nur auf Berechtigte 
in ihrem Geltungsbereich Anwendung. Die 
Gewährung von Leistungen an Berechtigte 
außerhalb des Bundesgebietes war vor dem 
1. Oktober 1950 ausgeschlossen, Eine An- 
wendung des BVG für einen vor dem In- 
krafttreten des Bundesversorgungsgesetzes 
liegenden Zeitraum ist unmöglich, 
Eine Versorgung von Kriegsopfern in den 
zur Zeit unter fremder Verwaltung stehen- 
den deutschen Ostgebieten kann erst vom 
1. Juni 1960 über 8 8 BVG und seit dem 
Inkrafttreten des Zweiten Neuordnungs- 
gesetzes (2. NOG) vom 1. Januar 1964 nach 
8 7 Abs, 1 Nr. 2 BVG gewährt werden. 
$ 44 Abs, 1 BVG band in der bis zum 31. 
Mai 1960 geltenden Fassung einen Antrag 
auf Heiratsabfindung zwar nicht an die 
vorherige Geltendmachung eines Renten- 
anspruches, ließ ihn aber rechtswirksam 
nur innerhalb eines Jahres nach der Wie- 
derverheiratung zu. Bei einer Wiederver- 
heiratung vor dem 1. Juni 1960 müßte also 
in aller Regel - abgesehen von den anderen 
Gründen - eine Heiratsabfindung allein 
schon wegen des Versäumnisses der An- 
meldefrist abgelehnt werden. Der Wohn- 
sitz der Antragsteller ist insoweit uner- 
heblich; bei gleicher Sachlage (Fristver- 
säumnis) könnte auch’ eine Antragstellerin 
im Bundesgebiet keine Abfindung erhalten. 
Für Fälle, in denen die Wiederheirat nach 
dem 31. Mai 1960 stattgefunden hat, kann 
nach 8 64 Abs. 2 BVG der Gewährung 
einer Teilheiratsabfindung zugestimmt wer- 
den. Hierbei ist allerdings für.die Zeit bis 
zum 31. Dezember 1963 die Antragsfrist 
von 3 Jahren gemäß 8 44 Abs. 1 BVG i. d. 
F. des 1. NOG zu beachten, Diese Frist ist 
durch das 2. NOG vom 1. Januar 1964 an 
aufgehoben worden; das gilt jedoch nur bei 
Wiederverheiratung nach dem 31. Dezem- 
ber 1963: (Korthen) 
Ruhensbestimmungen nach der Reichsver- 
sicherungsordnung. 
Es ist nicht zu verkennen, daß die Ruhens- 
bestimmungen der Reichsversicherungsord- 
nung in manchen Fällen eine Härte bedeu- 
ten. Dies gilt insbesondere für den Perso- 
nenkreis der Deutschen in den polnisch 
verwalteten deutschen Ostgebieten. Eine 
Lockerung bzw. teilweise Aufhebung dieser 
Bestimmungen kann nur durch Bundesge- 
setz erfolgen. Solange ein solches nicht 
ergeht, sind die Versicherungsträger an die 
Vorschrift des 8 1317 der Reichsversiche- 
rungsordnung gebunden, wonach die Rente 
eines Deutschen im Sinne des Art. 116 
Abs. 1 GG ruht, solange er sich außerhalb 
des Geltungsbereiches dieses Gesetzes auf- 
hält, d. h. also außerhalb der Bundesrepu- 
blik und des Landes Berlin... Das Gesetz 
läßt den Versicherungsträgern keinen Spiel- 
raum für Ermessensentscheidungen zu. 
(Korthen) 
Ersatzzeiten für die Erfüllung 
der Wartezeit 
I. Für die Erfüllung der Wartezeit in der 
Sozialversicherung werden als Ersatzzeiten 
angerechnet: 
1. Zeiten des militärischen oder militär- 
ähnlichen Dienstes im Sinne des Bundes- 
versorgungsgesetzes, der auf Grund gesetz- 
licher Dienst- oder Wehrpflicht oder wäh- 
rend des Krieges geleistet worden ist, sowie 
Zeiten der Kriegsgefangenschaft und einer 
anschließenden Krankheit oder unverschul- 
deten Arbeitslosigkeit. 
2. Zeiten der Internierung - oder Ver- 
schleppung sowie Zeiten der anschließen- 
den Krankheit oder unverschuldeten Ar- 
beitslosigkeit, wenn der Versicherte Heim- 
kehrer im Sinne des Heimkehrergesetzes 
ist; 
3. Zeiten, in denen der Versicherte wäh- 
rend des Krieges, ohne Kriegsteilnehmer 
zu sein, durch feindliche Maßnahmen an 
der Rückkehr aus dem Ausland verhindert 
gewesen ist; 
4. Zeiten der Freiheitsentziehung durch 
das Naziregime im Sinne des Bundesent- 
schädigungsgesetzes, Zeiten der anschlie- 
Benden Krankheit oder unverschuldeten 
Arbeitslosigkeit sowie Zeiten der durch 
Verfolgungsmaßnahmen im Sinne des ge- 
nannten Gesetzes hervorgerufenen Arbeits- 
losigkeit oder Auslandsaufenthalts bis zum 
31. Dezember 1949, sowie außerhalb dieses 
Zeitraumes liegende Zeiten der Vertrei- 
bung oder Flucht und einer anschließenden 
Krankheit oder unverschuldeten Arbeits-
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer
TOC

Zeitschriftenheft

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zeitschriftenheft

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt. Preußler, 1958.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.