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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1966)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1966)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1966
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1966

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
März 1966
Band, Heft, Nummer:
3

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1966)
  • Januar 1966 (1)
  • Februar 1966 (2)
  • März 1966 (3)
  • April 1966 (4)
  • Mai 1966 (5)
  • Juni 1966 (6)
  • Juli 1966 (7)
  • August 1966 (8)
  • September 1966 (9)
  • Oktober 1966 (10)
  • November 1966 (11)
  • Dezember 1966 (12)

Volltext

tesgericht ist nicht identisch mit metaphysischem Strafvollzug.“ Wer hat aber, wenn er 
die Denkschrift liest, immer gleich einen Theologen als Interpreten zur Hand. Wollte man 
so, wie es Lilje meint, verstanden werden, hätte man sich auch. anders ausdrücken müssen. 
Lilje warb in Bad Boll für Respekt gegenüber der Denkschrift, um Zustimmung war es 
ihm angesichts der tiefgreifenden Spaltung in der Evangelischen Kirche von Deutsch- 
land gar nicht mehr zu tun. 
Blutwärme statt Herzenskälte 
Oberkonsistorialrat D. Gerhard Gulzow, früher Danzig, jetzt Lübeck, Vorsitzender des 
Ostkirchenausschusses, der bekanntlich bei der Abfassung der Denkschrift absichtsvolk 
übergangen wurde, machte sich zum Anwalt der besonderen „Blutwärme“, durch die sich 
die Kirche in. Ostdeutschland ausgezeichnet habe. Plötzlich solle ein Jahr 0 gesetzt wer- 
den, nachdem den Vertriebenen die Heimat genommen worden sei. Wenn Gott die Heiz 
mat geben und nehmen könne, dann müsse doch. hinzugefügt werden, daß Gott die Hei- 
mat auch wiedergeben könne. Diese Erkenntnis fehle aber der Denkschrift. Ihr fehle auch 
ein Bekenntnis zur Geschichte des Protestantismus in Ostdeutschland, ein Wort über die 
3000 verlorenen Kirchen in Ostdeutschland. Ein schlesischer Pfarrer, der heute in West- 
falen Gemeindepfarrer ist, stellte ebenso überzeugend wie nüchtern die Frage, wo denn 
in der Denkschrift die Liebe zum Nächsten sei, zu dem vom Schicksal besonders hart ge- 
troffenen. Mitbürger, zum großen Ganzen, sprich Vaterland. Er gab gleich selbst die Ant- 
wort: „Der Denkschrift fehlt die Liebe.“ 
Ist das Recht eine Illusion? 
Der Kieler Völkerrechtler Prof. Eberhard Menzel bekannte auf gerade enthüllende 
Weise, daß er seine Ansichten je nach dem Adressaten zu variieren beliebe. So habe er 
vor dem Göttinger Arbeitskreis noch für das Annexionsverbot als ein rechtliches Argu- 
ment plädiert, um diesen „vom Selbstbestimmungsrecht herunterzubringen“, während .er 
jetzt durch seine These von der Gegenannexion auch das Argument vom Annexionsver- 
bot wieder verwirft. Nach all dem, was Prof, Menzel unter Hitler, nach Hitler, vorgestern 
und gestern geschrieben hat, ist er nicht gerade ein Säulenheiliger des Völkerrechts, als 
solcher wurde er aber von den Verfassern der Denkschrift eingeführt und als Autorität 
hochgeschätzt. 
Reinhold Rehs, MdB, Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen, fuhr Menzel auch gleich 
gehörig in die Parade. Er wies nach, daß wir nicht unsere Rechtstitel zu verteidigen hät- 
ten, sondern die Gegenseite habe die Beweislast, woher sie denn überhaupt ihren „Rechts- 
anspruch“ ableite. Ausgangspunkt unserer Erwägungen muß das Unrechtsdiktat des kom- 
munistischen Imperialismus sein. Menzel aber tue so, als seien wir allen rechtlichen Posi- 
tionen schon dadurch beraubt, weil im deutschen Namen das Recht der anderen mißachtet 
wurde. Gegenfrage: Ist der Kommunismus Stalins, etwa der Komplize Hitlers, moralisch 
berechtigt, als Ankläger aufzutreten? 
Angst vor uns selbst 
Zu einem peinlichen Zwischenspiel kam es, als der federführende Mann des Tübinger 
Memorandums vom Jahre 1961/62 und der gegenwärtigen Denkschrift, der juristische 
Prof. Dr. Ludwig Raiser, Tübingen, versuchte, dem Bundestagsabgeordneten Rehs wie 
einem ABC-Schützen über den Mund zu fahren und sich anmaßte, die politische Argu- 
mentation von Rehs als „Demagogie“ abzutun. Raiser empfahl auch, daß wir leise, ganz 
leise reden sollten, wenn. es um unser und der anderen unterdrückten Völker Recht gehe; 
unsere eigene Schuld sei zu groß. Heißt das etwa, daß wir, denen vorgeworfen wird, Mit- 
Jäufer der nationalsozialistischen Gewalt gewesen zu sein, nun Mitläufer der kommuni- 
stischen Gewalt werden sollten? 
Die Vision eines Friedens 
Das Presseaufgebot reichte von Paris bis Warschau, gar mancher der Journalisten 
war enttäuscht, als er keinen (nur in der eigenen Phantasie bestehenden) „Revanchisten*“ 
Jaksch erlebte, sondern sich gezwungen sah, einen nüchternen Realpolitiker ernst neh- 
men zu müssen und seiner Vision eines künftigen Friedens die Achtung nicht versagen zu
	        

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