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1815,1

Bibliografische Daten

fullscreen: 1815,1

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Universität Konstanz
Titel:
Archiv für die Pastoralkonferenzen in den Landkapiteln des Bisthums Konstanz
Publikationsort:
Konstanz
Verlag:
Herder

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz01521821X
Strukturtyp:
Band
Sammlung:
Universität Konstanz
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-93655
Titel:
1815,1
Veröffentlichungsjahr:
1815

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz468003282

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Erstes Heft.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Archiv für die Pastoralkonferenzen in den Landkapiteln des Bisthums Konstanz
  • 1815,1
  • Titelseite
  • Erstes Heft.
  • Zweites Heft.
  • Drittes Heft.
  • Viertes Heft.
  • Fünftes Heft.
  • Sechstes Heft.
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

wohl zu erwägen sind: Gebt dem Kaiser, was des 
Kaisers, und Gott, was Gottes ist. 
§. 6. 
Die Grenzen der Pflichten des Seelsorgers und ei 
nes ieoen Geistlichen, bestehen mithin nach obigen 
Vorausetzungen in reiner Ueberzeugung wahrhaft ge 
gründeter Absicht, das Kirchengut deßwegen zu verthei 
digen , damit es der christlichen Kirche nicht an Mit. 
teln fehle, den christlichen Unterricht der Jugend durch 
gute Lehranstalten zu befördern, die öffentliche Goltes- 
verehrung zu unterhalten, und den Seelsorgern das 
jenige zu gewähren, was ihnen zum anständigen Le- 
bensunterhalr unentbehrlich ist. 
§- 7. 
Nach abgedachten festen Grundsätzen -er Pflichten 
und Rechte der Geistlichkeit in Beziehung auf äußere 
und zeitliche Verhältnisse kann vieles gerettet und er 
halten werden, wenn die Geistlichen, zumal die Seel 
sorger, die Sanftmut!) christlicher Liebe und unerschüt 
terlicher Standhaftigkeit in Erfüllung ihrer Pflichten 
wechselseitig vereinigen. Auf diese Weise kann und 
wird d-r Staat denselben die gebührende Achtung nicht 
wohl verweigern können; und früher oder später wird 
doch die wichtige Wahrheit erkannt werden, daß die 
Religion die feste Stutze des Staats ist, indem sie 
heimliche Verbrechen zurükhaltet und durch die Furcht 
vor der Ewigkeit manche Reize zeitlicher Begierden 
zurukdrängt und die Sprache des Gewissens in dieser 
Absicht erreget. 
§. 8. 
Der Seelsorger wird wohlthun, wenn er seine Be 
griffe von Pflicht und Recht mit Sanstmuth und Auf 
richtigkeit den ihm anvertrauten Gemüthern in dem
	        

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