Bodenseebibliotheken Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das Bodenseebuch 1964-001

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Bodenseebuch 1964-001

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Das Bodenseebuch
Untertitel:
ein Buch für Land u. Leute
Publikationsort:
Kreuzlingen
Verlag:
Bodan
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407525408
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Das Bodenseebuch 1964-001
Veröffentlichungsjahr:
1964-001-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407525408_1964_001

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Kolb, Ernst
Titel:
Staatenbund und Bundesstaat : Länder und Verfassungen am Bodensee
Beteiligte Personen:
Kolb, Ernst

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Bodenseebuch
  • Das Bodenseebuch 1964-001
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Mitarbeiter
  • Heinrich Seuses Weg zur Weisheit
  • Feldkircher Osterspiel und alemannische Passion : eine Rekonstruktion
  • Staatenbund und Bundesstaat : Länder und Verfassungen am Bodensee
  • Kunst und Recht : Hans Fehr, Leben und Schriften
  • Die Agonie des Placet. Was heisst «Kritische Reaktion»?
  • Vom erwarteten Theater. Rede, gehalten zur Verleihung des Gerhart-Hauptmann-Preises 1962
  • Das Gedicht Alfred Momberts
  • Pelle der Eroberer und Morten der Rote : über zwei Romane von Martin Andersen Nexö
  • Auf einer Nachtwanderung - September
  • Hermann Hesse. Lebenslauf und Grundriss des Werkes
  • Die Welt und das Sein : Gegenstände eines Schweizer Philosophen
  • Mittag im September - Manchmal - Windiger Tag im Juni
  • Newrnan in der ungeteilten Christenheit. Leben - Schriften - Wirkungen. Aus der Arbeit der Abtei Weingarten
  • Sommernacht - Februarabend - Berge in der Nacht
  • Dorfkirchhof - Vorfrühling
  • Kritische Berichte und Miszellen
  • Besprechungen und literarische Anzeigen
  • Anzeigen

Volltext

war damals der ganze Bodensee vom Reich um 
schlossen und galt als des Reiches freie (Wasser-) 
Strasse. 
In der Rechtsnachfolge des fränkischen Königs 
besass der deutsche König allein Anwartschaft 
auf die Kaiserwürde, die er durch die Salbung 
und Krönung erwarb; für den noch nicht zum 
Kaiser gekrönten deutschen König wurde der 
Titel rex Romanorum üblich. Das Reich war 
eine Wahlmonarchie, in der zunächst alle geist 
lichen und weltlichen Reichsfürsten, später nur 
noch die Kurfürsten das Wahlrecht besassen. Die 
Kaiserwürde schloss keine Macht (potestas) in 
sich, die über die des Königs hinausging, wohl 
aber einen solchen Vorrang an Hoheit (auctori- 
tas), dass der staufische Kanzler Reinald von 
Dassel sagen konnte, die Herrscher von England 
und Frankreich seien gegenüber dem deut 
schen König nur Kleinkönige (reguli) 5 . Bar- 
tolus de Saxoferrato (1314—1357), Professor 
an der Universität Perugia und vielleicht der 
berühmteste Jurist des Mittelalters, erklärte den 
Kaiser als den Herrn der Welt 6 . 
Der Kaiser vergab die Ämter als Lehen; die 
Verbindung der Ausübung staatlicher Ploheits- 
rechte mit dem Besitz an Land und Leuten führ 
te zur Entwicklung der Landeshoheit (dominium 
terrae), die vor allem in der Gerichtsbarkeit, im 
Befestigungsrecht und im Münzregal bestand 7 . 
Dadurch wurde der Landesherr Imperator in ter- 
ritorio suo, d. h. ihm standen alle in Justinians 
Corpus juris und sonstwo dem Kaiser vorbehalte 
nen Rechte zu, ausgenommen nur das Recht, 
Krieg zu führen. Seither war der Kaiser und 
König in seiner unmittelbaren Regierung auf 
sein Herzogtum und auf die Reste des Reichs 
gutes (vor allem die Reichsstädte) beschränkt. 
Zwischen den Gliedern des Reiches (Fürsten und 
freien Städten), unter denen es zuvor keine Be 
ziehungen völkerrechtlicher Art gegeben hatte, 
waren nun auch Verträge von internationalem 
Charakter möglich. 
Von der Mitte des 14. Jahrhunderts an wähl 
ten die Kurfürsten in Frankfurt — von der ein 
zigen Ausnahme des Wittelsbachers Karl III. ab 
gesehen — stets den Erzherzog von Österreich 
aus dem Hause Habsburg zum deutschen König, 
der dann (meist in Aachen) zum römischen Kai 
ser gekrönt wurde; als Kaiser und König gebot 
er zwar über das ganze Bodenseegebiet, seine 
unmittelbare Herrschaft aber erstreckte sich nur 
auf den habsburgischen Besitz. 
Er lag am oberen Rhein und an der oberen 
Donau, also von Wien aus gesehen weit donau- 
aufwärts und vor Österreich draussen: er war des 
halb ober- oder vorderösterreichisches Gebiet 8 . 
Im Gegensatz dazu waren die Flerzogtümer am 
Ostrand der Alpen, mit denen Rudolf von Habs 
burg auf dem Reichstag von 1282 seine Söhne 
Albrecht und Rudolf belehnt hatte, «Inner 
österreich». Um die Lücke dazwischen zu schlies- 
sen, erwarben die Habsburger von 1363 bis 1830 
allmählich das Gebiet zwischen Arlberg und Bo 
densee, das heute das Land Vorarlberg ausmacht. 
Dem Grafen von Hohenems kaufte auch Plans 
Adam von Liechtenstein (1662—1712), der Bau 
herr des Liechtensteinpalais und der Liechten 
steingalerie in Wien, zwei Gebiete ab, nämlich 
1699 die Flerrschaft Schellenberg und 1712 die 
Grafschaft Vaduz, die sein Nachfolger unter 
dem Namen «Liechtenstein» zum Fürstentum 
vereinigte, nachdem Karl VI. ihm für beide Ge 
biete die Reichsunmittelbarkeit zuerkannt hatte. 
Während vom Bodensee rheinaufwärts der 
Besitz der Habsburger wuchs, begann rheinab- 
wärts eine Abbröckelung von Reichsgebieten. Aus 
der Eidgenossenschaft, die sich seit 1291 im 
Kampfe gegen die habsburgische Herrschaft ent 
wickelt hatte, entstand in der zweiten Hälfte des 
15. Jahrhunderts eine selbständige Macht; sie 
versagte seit 1495 den Reichsgesetzen die An 
erkennung und blieb im Krieg von 1499, als 
Kaiser Maximilian ihre Unterwerfung versuchte, 
siegreich. Am Bodensee zerschnitt der Anschluss 
des Thurgaus an die Eidgenossenschaft im Jahre 
1460 die politische Einheit, die bis dahin rings 
um seine Ufer bestanden hatte. 
Innerhalb des Reiches förderte der Religions- 
friede von Augsburg 1555 das Auseinanderstre 
ben der Teile ganz erheblich. Nach dem 30jähri- 
gen Krieg nahmen die meisten europäischen 
Mächte an den Friedensverhandlungen im ka 
tholischen Münster und im protestantischen Os 
nabrück teil und hielten so den ersten europäi-
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Ausgabe

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Artikel

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Ausgabe

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Artikel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Das Bodenseebuch 1964-001. 1964-001-01.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.