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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911
Veröffentlichungsjahr:
1911-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1911

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
I. Vorträge

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Schöttle, Gustav
Titel:
1. Ravensburg und sein Verkehrsleben in den letzten dreihundert Jahren
Beteiligte Personen:
Schöttle, Gustav

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Vorträge
  • 1. Ravensburg und sein Verkehrsleben in den letzten dreihundert Jahren
  • 2. Rückzugsstadien der Würmvergletscherung im Argengebiet
  • Zuschüttung der Stangenwässer vor den Endmoränen
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsnachrichten

Volltext

Ravensburg und sein Verkehrsleben in den letzten dreihundert Jahren. 5 gänzlich eingegangen/ Den Mangel einer für den Fernhandel vorteilhaften geographischen 
Lage der Stadt hatte selbst die außerordentliche Geschäftstüchtigkeit und Energie der alten 
Ravensburger Patrizier auf die Dauer nicht auszugleichen vermocht. 
Was den Nah- und Kleinhandel betrifft, so nahm dieser im Lause der Zeit zu 
Ravensburg 
eine merkwürdige, ganz eigenartige Gestaltung an. Insbesondre gab es 
einen 
berussmäßigen Detailhandel, einen eigenen Handelsstand, seit dem westfälischen 
Frieden 
mehr 
als 
ein halbes Jahrhundert hindurch dort überhaupt nicht mehr. Soweit 
die 
durch 
den 
Schwedenkrieg herbeigeführten jämmerlichen Zustände noch etwas weniges 
von 
einem 
Handelsbetrieb 
nötig hatten, sehen wir diesen in Ravensburg zu einem bloßen 
Nebenerwerbszweig 
der 
Zunfthandwerker herabgedrückt, in der Weise nämlich, daß die 
verschiedenen 
Zweige 
des 
Detailhandels größtenteils unter die einzelnen Zünste verteilt 
waren, 
meist 
mit 
dem 
Rechte 
der 
Ausschließlichkeit, während andre Handelszweige als 
Versorgungsposten 
armer 
Witfrauen 
oder sonstiger Leute dienten. Die städtische Gesetz- 
gebung 
hatte 
diese 
Entwicklung 
gefördert 
2 
in der an sich löblichen Absicht, dem durch die 
Kriege 
verarmten 
Handwerkerstand 
in 
dem 
Erwerb seiner Nahrung etwas aufzuhelfen. 
Der 
Ravensburger 
Detailhandel 
unterschied sich somit von demjenigen andrer 
Städte 
darin, 
daß 
in 
diesen 
letztern 
gewöhnlich 
die gelernten Kaufleute und Krämer 
eigene 
Handels- 
oder 
Krämerzünfte 
oder 
Innungen 
bildeten und mehr oder weniger mit 
dem 
Recht 
ausgestattet 
waren, 
allen, 
die 
denselben 
nicht angehörten, die Handelschaft 
zu 
verbieten; 
in 
Ravensburg 
dagegen 
verhielt 
sich 
die 
Sache 
fast umgekehrt; die Hand- 
werkerzünfte 
hatten 
die 
Befugnis, 
die 
Kaufleute, 
soweit 
solche überhaupt aufkommen 
konnten, 
von 
dem 
Handel 
mit 
den 
meisten 
Handelsartikeln 
auszuschließen. 
Dieser 
gesetzgeberische 
Mißgriff 
hatte 
zur 
Folge, 
daß 
von 
da 
ab in Ravensburg 
anstatt 
richtiger 
leistungsfähiger 
Kaufläden 
eine 
über 
das 
Bedürfnis 
hinausgehende Anzahl 
kleiner 
nebenher 
betriebener 
Kramlädchen 
sich 
auftaten. 
Das 
war 
keine 
Grundlage, auf 
der 
ein 
gesunder 
Kleinhandel 
aufblühen 
konnte, 
und 
es 
würde 
das 
der 
Stadt 
mit der 
Zeit 
sicher 
verhängnisvoll 
geworden 
sein 
und 
ihr 
ihre 
Landkundschaft 
entzogen 
haben, 
wenn 
nicht 
im 
18. 
Jahrhundert 
wieder 
ein 
Stamm 
gelernter 
Berufskaufleute 
aufgekommen 
wäre. 
Dabei 
hatte 
das 
neugeweckte 
Bedürfnis 
nach 
Zucker, 
Kaffee 
usw.3 
mitgewirkt, 
1 
Siehe 
G. 
Schüttle 
in 
den 
Schriften 
des 
Vereins 
für 
Geschichte 
des 
Bodensees, 
1909. 
S. 
53—59. 
2 
Eine 
ravensburgische 
Satzung 
von 
1554 
enthält 
bereits 
Anfänge 
einer 
solchen 
Entwicklung. 
Darnach 
war 
damals 
schon 
jeder 
zünftige 
Handwerksmeister 
berechtigt, 
neben 
seinem 
Handwerk 
eines 
der 
fünf 
sogenannten 
freien 
Gewerbe 
(oder 
vielmehr 
Handelschaften) 
zu 
betreiben. 
Es 
waren 
dies 
der 
Gewandschnitt 
(d. 
h. 
Tuchhandel 
im 
kleinen), 
der 
Barchentschnitt, 
der 
Lederhandel, 
der 
Eisenhandel 
und 
das 
Gemerz, 
welch 
letzteres 
wieder 
in 
drei 
verschiedene 
Zweige 
zerfiel, 
das 
Mehl-, 
das 
Obst- 
und 
das 
„schmotzige" 
Gemerz 
(d. 
h. 
Handel 
mit 
Fettwaren 
und 
Talglichtern). 
8 
Die 
Einbürgerung 
jedes 
neuen 
Genußmittels, 
insbesondre 
von 
Kaffee 
und 
Tabak, 
Obstmost 
und 
Branntwein, 
ging 
auch 
in 
Ravensburg 
unter 
langem 
und 
heftigem 
Widerstande 
der 
Obrigkeit 
vor 
sich. 
Noch 
in 
einem 
Ratsprotokoll 
vom 
22. 
September 
1780 
heißt 
es: 
„Denen 
Annen 
wird 
der 
selbst 
dem 
Mittelmann 
grundverderbliche 
Kaffee 
bei 
Verlust 
des 
genießenden 
Almosens 
verboten." 
Das 
Rauchen 
hatten 
im 
dreißigjährigen 
Krieg 
neben 
dem 
Schnapstrinken 
und 
andern 
Untugenden 
die 
fremden 
Soldaten 
in 
der 
Stadt 
heimisch 
gemacht. 
Nach 
dem 
Frieden 
sah 
der 
Rat 
sich 
außer 
stand, 
es, 
wie 
er 
wollte, 
wieder 
zu 
unterdrücken. 
Den 
16. 
April 
1657 
erging 
ein 
Rauchverbot 
folgenden 
Inhalts: 
„Bei 
Strafe 
eines 
Reichstalers 
soll 
niemand 
keinen 
Toback 
trinken, 
es 
würde 
ihm 
dann 
durch 
den 
Medicum 
ver- 
ordnet." 
Aufgehoben 
ist 
dieses 
Verbot 
niemals 
worden; 
es 
ging 
damit, 
wie 
mit 
den 
meisten 
Verordnungen 
des 
Stadtrates, 
die, 
wenn 
sie 
nicht 
in 
der 
Folge 
wieder 
eingeschärft 
und 
erneuert 
wurden, 
bald 
der der
	        

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Schriften Des Vereins Für Geschichte Des Bodensees U. Seiner Umgebung 1911. 1911-01-01.
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