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Nellenburger Bote, Jg. 1890 (30)

Bibliografische Daten

fullscreen: Nellenburger Bote, Jg. 1890 (30)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Thünen-Institut für Ostseefischerei
Titel:
Mitteilungen des Westpreußischen Fischerei-Vereins
Publikationsort:
Danzig
Veröffentlichungsjahr:
1886
Verleger:
Saunier
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=130799874D

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Thünen-Institut für Ostseefischerei
Titel:
ZB181_2_1888
Band, Heft, Nummer:
ZB181_2_1888
Publikationsort:
Danzig
Veröffentlichungsjahr:
1888
Verleger:
Westpreußischer Fischerei-Verein
Größe der Vorlage:
266
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
ZB181
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=ZB181_2_1888_D

Titelseite

Strukturtyp:
Titelseite

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Nellenburger Bote
  • Nellenburger Bote, Jg. 1890 (30)

Volltext

Für die Ausstellung der Bescheinigungen sind vom Ministerium 
es Inmnern zwei Formulare veröffentlicht worden, das eine für die 
gescheinigung des Arbeits⸗ und Dienstverhältnisses, das andere für die 
HZeschemigunge der Krunkheiten bestimmt; das erstere Formular wird 
„on den mit der Beglaubigung der bezüglichen Bescheinigungen den 
Arbeitgebern vbekannten Bürgermeisteräntern zum Gebrauche durch die 
tetheiligten dereit gehalten werden; das zweite Formular haben die 
Zrankentafsen auzuschaffen. 45* 
ne Die Bürgermeisterämter werden besonders sich angelegen sein 
afsen die Bestimmungen in 8. VI und VII zur stenntniß der Ar⸗ 
eller und Dienstboten zu bringen und darauf hinzuwirken, daß solche Be⸗ 
cheinigungen sowohl für die Ärbeit in diesem Jaͤhre, als auch für die 
ʒerfloffenen Jahre ausgestellt werder⸗ boebe een 
Die Formulare bonnen in der Engler' schen Buchdruckerei bezogen 
verden. — 
N. Die Bezirtskrankenkasse Stockach machen wir auf ihre Berpflich⸗ 
uung nach g 18 des Reichsgesetzes über die Invaliditäts- uund Alters⸗ 
ersorgung unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom heutigen 
m Anmtsblatt noch befonders aufmerksam. 
UI Desgleschen die Herren Fabrikauten in Volkertshausen und 
Zizenhausen. F 
Formular L. 3 
⸗ Bescheinigung. 
Gebührenfrei.) 
Auf Grund der 88 186 bie 101 des Gesetzes, betreffend die 
znvaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird zum 
Dee der erforderlichen Nachweise sur Erlangung der Ablürzung der 
artezeit für Invalidenrente beziehungsweise Altersrente bescheinigt, 
daß (Vor⸗ und Zuname) 
wohnhaft in F 
als . BGeschäftigungsart) . ⸗ 
er (genaues Datun, Tage, Monat und Jahr) . 
is 
hei mir beschäftigt gewesen ist. . 
Derselbe hat an Lohn (Gehalt) bei mir bezogen 
vomn CGatumJ 
disßs (Datum) 
äglich J 
woöchentlich / — 
monatlich — 
den. 1888. 
Unterschrift des Arbeitgebers.) 
Die Richtigkeit der vorstehenden Unterschrift wird mit dem Be— 
nerken beglaubigt, daß der unterzeichneten Behörde nichts den obigen 
Angaben Entgegenstehendes bekunnt geworden ist. 
LEA den 1889 
Semerkungen: 
1) Versicherungspflechtig sind alle als Arbeiter, Gehülfen, Ge— 
sellen, Lehrlinge oder Dienstboten oder als Zugehörige der Schiffs— 
zesatzung von Fahrzeugen gigen Lohn oder Gehalt beschäftigte Per— 
onen, alle gegen einen 2000 M. im Jahr regelmäßig nicht über— 
teigenden Lohn oder Gehalt beschäftigten Betriebsbeamten (z. B. 
Werkmeister, Gutsaufseher), Handlungsgehülfen und Lehrlinge (aus— 
zenommen in Apotheken) 
2) Angaben über das Arbeis⸗ und Dienstverhältniß sind für die 
Bersicherungspflichtigen erforderlich für die Zeit vom 1. Oltober 1886 
bdis zum Inkrafitreten des Gesetzes (voraussichtlich 1. Jannar 18091.) 
8) Eine Angabe über die Höhe des Lohns oder Gehalts ist nur 
uir diejenigen Personen nöthig, welche schon 59 Jahre alt sind, und 
aur für die Zeit vom 1. Januar 1888 an. Fester Lohn und Gehalt 
st nach Wochen⸗, Monatssätzen anzugeben; bei Alkord-, Stücklohn 
1. dgl. empfiehlt es sich den in bestimmten Zeiträumen verdienten 
Besammtlohn zu verzeichnen. Tantiemen und Naturalbezüge sind 
unter Bezeichnung der Art (z. B. Wohnung, Unterhalt, Beköstigung, 
Landnutzung) und des Umfangs genau anzugeben und ihrem durch— 
chnittlichen Geldwerthe nach zu schätzen, wobei die vom Burgermeister 
etwa gemachten Festsetzungen zu berücksichtigen sind. 
9) Hat, abgesehen von Erkrankung, eine während des Kalender⸗ 
ahrs nicht länger als vier Monate dauernde Unterbrechung des Ar— 
heits⸗ oder Dieustverhältnisses siattzefunden, wodurch aber das dauernd 
eingegangene Verhältniß nicht aufgelöst wurde, so ist auch dies vor— 
tehend zu bescheinigen. 
Bescheinigung. 
(Gebührenfrei.) 
Auf Grund der 88 17 Abs. 2, beziehungsweise 156 bis 158 
zes Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und AÄltersversicherung, vom 
22. Juni 1889 wird bescheinigt, 
daßß wohnhaft ii 
aachdem er nicht lediglich vorübergehend bei 
— 
inis 
zegen Lehn (Sehalt) beschäftigt gewesen ist, ducch eine mit Erwerbs- 
anfähigkeit verbundene Krankheit für die Dauer von sieben, be—⸗ 
nehungs weise mehr aufeinanderfolgenden Tagen verhindert gewesen 
st, dieses Arbeits.(Dienst- Berhältniß fortzusetzen. 
Die Krankheit hat gedauert vonbis 
Der Obengenannte ist vwmonn bis 
Mitglied der nciedenen Krankenkasse geweseu. 
en — is8 
Der Vorstand der asse. 
Bemerkung: 3* re 
Wird diese Krankheitsbescheinigunge von der Gemeindebehörde 
ausgestellt, so fällt der letzte Satz („‚Det Obengenannte u. s. f.“ weg. 
2 44 2 — 
ar xu. Bekannacht t. 
Die Aufnahme von Kranken? in das 
Alrmenbad zu Baden betr· 
Die Armenräthe dis Bezirks werden unter Hinweisung auf die 
Verordnung Gr. Ministeriums des Innern vom 9. Januar 1812 — 
. 22. Febre isss — Ges. u. Verorduungsblatt von 1812 RAr. 8 und 
desetz⸗ und Verordnungsblatt 1888 Nr. 6 beauftragt, die bei ihnen 
n vbigem Betreff einkommenden Gesüche unter Anschluß der nach 
5n. 8erstgenannter Verordnung vorgeschriebenen Zeugnisse längstens 
zis zum 10. April d. J. auher vorzulegen. 
Zugleich machen wir auf den in Ker. 86 des Nellenburger Boten 
vom Jahre 1877 veröffentlichten Erlaß Gr. Ministeriums des Innern 
on Is Maärz 1877 Nr. 41461, nach welchem im Armenbade zu 
haden weniger bemittelte Kranken auch auf eigene Kosten Aufnahme 
inden können, aufmerksam. und bringen wir die Bedingungen, unter 
velchen diese Aufnahme zulässig ist, hiermit in Grinnerung. 
i) Die der Anstalt zu leistende Vergütung für Wohnung, Ber⸗ 
ftigung, Abwartung, Bäder und Arzneimittel betägt 2 M. 50 Pf. 
äglsich sür den Kopf. Zu der Kost wird täglich! / Liter Wein ohne 
esondere Ausrechnung verabreich n 
Für weitere Abgaben von Wein, welche jedoch nur mit Ge⸗ 
aehmigung des Hausarztes stattfinden, ist besondere Vergütung zu 
leisten. 
9 Behufs Gestattung der Aufnahme haben sich die Kranken — 
die Fülle erst später eintretenden Krankheiten ausgenommen — jeweils 
'n der ersten Hälfte des Monats April unter Vorlage eines ärztlichen 
Zeugnisses an Großh Badanstaltskommission in Baden zu wenden. 
velche die einkommenden Gesuche zu pruüfen und den Tag des Ein—⸗ 
ritis zu bestimmen hat. W 
38) Die von den Kranken zu leistende Vergütung ist für die 
nuthmaßliche Dauer der Kur en die Verrechnung des Armenbades 
zum Vsraus zu bezahlenn A 
4) Die in das Armenbad aufgenommenen Kranken haben sich 
in jeder Beziehung der bestehenden Hausordnung zu fügen 
»8) Im Uebrigen finden die Vestimmungen der obengenannten 
Verordnungen Gr. Ministeriums dee Innern auch auf die selbstzahlen⸗ 
den Krauken Auwendung. 2 
Die Bürgermeisterämter werden veranlaßt, solche Ortsangehörige, 
velchen etwa unter dein angegebenen Bediugungen der Besuch des 
Armenbades mög ich und zuträglich erscheinen sollte, darauf hin⸗ 
zuweisen. — * * F 
Stockach, den 12. Februar 1800. Gr. Bezirksamt. 
— Beckerx. 
Bekauntmachnung. 
Die Hagelstatistik betr. 
Die Gemeinderäthe des Bezirks werden veran aßt, die Sachver⸗ 
täudigen (je 8 Mitglieder) zur Abschätzung der im Jahr 1890 etwa 
ich ereignenden Beschädigungen durch Hagelschlag zu ernennen und 
die Namen der Ernannten alsbald auher zu bezeichnen. 
Stockach, den 18. Februar 1890. Gr. Bezirksamt. 
— Becker. 
3 * * 
zolz-Versteigerung. 
Großth. badische Bezirksforstei Stockach versteigert aus 
Domänenwälddistrikt , Wehestetterwald“, Abth. „Trolemad“ und 
„Grafenhalde“ und Distrikt Kay“ 
Irteitag, den 28. Februar 18890. 
Morgens 10 Ahhr, im Gasthause zum „Adler“ in Liptingen: 18 
hornene Uutzholzrollen; 200 Ster buchenes Scheitholz Ster und 
zter Klasse, 16 Ster Nadelscheitholz, 258 Ster buchenes, 87 ahornenes 
ind 16 Radel⸗Prügelholz; 2800 buchene Durchforstungsprügelweslen 
and 1250 sonstige buchene Wellen, J Loose Schlagraum. 
Nähere Ruskunft ertheilt Domänenwaldhüter Kupferschmidt in 
LZiptingen. 218 
ievier Tuttiingen. 207 
Brennholz-Verkauf. 
Dienstag, den 25. Februar, aus Schindelwald, Abth. Hölle, 
tohlplatte, Waldzunge, Wolsenhan und Mooswiese: 
Rui: 22 duchene Scheiter; 9 eichene, 57 buchene, 10 erlene 
ind kirschbaumene, 5 fohrlene und, aspene Prügel; 188 Nadelholz⸗ 
cheiter, 412 dito Prügel und Anbruch. Zusammenkunfst Mocgens 
Uhr im Schlag in der Höolle. 
73284 werden schnellstens ange⸗ 
Louverts mit Firma fertigt in d. Druckereid 4.
	        

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