Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

51. Jahrgang (1914)

Bibliografische Daten

fullscreen: 51. Jahrgang (1914)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-501
Titel:
51. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1914
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831251

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Januar
Band, Heft, Nummer:
1

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 51. Jahrgang (1914)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

12 ..HANSA Deutsche nautische Zeitschrift. Januar 1014 Feuersgefahr zeichnete und mit Entstehung der Seeversicherungs-Gesellschaften �bernahm die Mehrzahl im Anfang auch Feuersgefahr. So wurde diese Art der Versicherung auf der Basis der See versicherung erst gemeinsam sp�ter getrennt zu einer festen Organisation. Erst ziemlich viel sp�ter bildeten sich nach den so gewonnenen Erfahrun gen andere Versieherungsbranchen aus in der auch in der Versicherungsbranche durch Jahr Landwirtschaft die Deckung gegen Hagel in der hunderte steigend bew�hrt und stolz k�nnen wir Industrie zuerst in der Deckung gegen Haftpflicht Hamburger auf das zur�ckblicken was wir in sp�ter folgten Unfall-Versicherungen und f�r sonstige Elementargefahren w�hrend die Lebens versicherung in den Jahren 1820 bis 1830 ihre ersten Anf�nge auf Basis des Sparkassenwesens fand Die Entwicklung des Seerechts in den letzten 50 Jahren. Von Dr. C. Giitschow Hamburg. Das deutsche Seerecht ist 185859 in Hamburg r�hrten H�fen an die Stelle der Einheitlichkeit des beraten und zusammen mit den �brigen Teilen des Seeunternehmens trat die Einheitlichkeit der Be ..Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches in f�rderung des Frachtgutes mit verschiedenen den Jahren 1862 bis 1869 in den deutschen Bundes staaten eingef�hrt worden in Hamburg am 1. Mai 1866. Ihm liegt die wirtschaftliche Entwicklungs stufe der Verfrachtung des Schiffes im ganzen zu grunde die einseitliche Reise von e i n e in Abgangs hafen nach e i n e m Bestimmungshafen f�r e i n e n Befrachter. Es stellt das Schiff und seine Reise in Schiffen ja mit verschiedenen Bef�rderungsarten Seeschiff Flu�schiff. Eisenbahn. Die Individualit�t des Schiffes verlor ihre Bedeutung f�r den Fracht verkehr. der Begriff der Reise verschwamm und damit der Begriff des Schiffsverm�gens. W ann haftet das Schiff W as ist die Fracht der Reise Der Schiffer der die vielgestaltigen Frachtgesch�fte den Mittelpunkt um ihn kristallisieren sich alle neben seinen durch die zunehmende Gr��e der seine Rechtss�tze. Daher die vorzugsweise aber Schiffe und zahlreiche Vorschriften gesteigerten auch alleinige Haftung des Schiffsverm�gens des Schiffs am Ende der Reise und die Fracht der Reise f�r alle mit der Reise zusammenh�ngenden Forde rungen Schiffsgl�ubiger-Forderungen ohne abge sehen von Ausnahmen pers�nliche Haftung des fr�heren Zeit in der die Abgeschlossenheit der Reeders. Der Vertreter des Schiffsverm�gens ist Wirtschaftsgebiete die pers�nliche Haftung des der Schiffer. Daher seine selbst�ndige die eines ge w�hnlichen Angestellten oder Vertreters �ber ragende ja den Reeder in den Hintergrund dr�ngende Stellung. Daher die Haftung des Reeders des Schiffsverm�gens auch aus den vom Charte rer abgeschlossenen Frachtvertr�gen wenn dieser nicht den Schiffer angestellt hat. Daher die be sondere von der f�r andere Angestellte ab weichende Haftung des Reeders f�r Verschulden der Schiffsmannschaft der Gehilfen des Schiffers. Daher die Ausstellung des Konnossements in dem der Reeder garnicht genannt zu sein braucht durch den Schiffer. Daher die Distanzfracht wenn die reden. Die Konnossemente wurden vielfach statt Bef�rderung mit dem Schiffe nicht zu Ende gef�hrt werden kann. Aber diese Verkehrsformen auf der das HOB. beruht erfuhr bald nach seinem Inkrafttreten eine durchgreifende Aenderung durch das m�chtige Em porkommen der Dampfschiffahrt insbesondere durch die Bildung regelm��iger Dampferlinien. Eine au�er ordentliche Steigerung des Verkehrs trat ein die L�nder wurden einander n�her ger�ckt der �ber seeische Handel bisher die Dom�ne weniger Gro� kaufleute in den Seest�dten wurde Gemeingut der ganzen Kaufmannschaft auch des Binnenlandes. An die Stelle der einheitlichen Reise f�r eine n Be frachter traten Rundreisen mit G�tern zahlreicher Befrachter von und nach den verschiedenen be vom Schiffer vom Agenten gezeichnet. In ihnen wurde statt der Abladung der G�ter in das Schiff ihre Uebernahtne zur Bef�rderung bescheinigt. In der Anerkennung dieser Praxis durch das neue. 1900 in Kraft getretene H. i. B. lag der Bruch mit dem bisherigen System. Das Schiff war aus seiner dominierenden Stellung im Seefrachtvertrag be seitigt. an seine Stelle der die iiiter �bernehmende Verfrachter getreten. Dies wurde noch sch�rfer betont durch die in die meisten Konnossemente aufgenommenen Klauseln durch die der Verfrach ter sich vorbehielt die Bef�rderung statt mit dem genannten Schiffe mit einem anderen ihm geh�ren den oder von ihm benutzten Schiffe auszuf�hren oder die Waren unterwegs in ein anderes Schiff indem man den Zinsen auf Ersparnisse einen Teil als Reserve entnahm um aus diesen vorzeitige Todesf�lle pekuni�r auszugleichen. Auch auf diesem Gebiete hat Hamburg au�erordentliches geleistet und steht noch heute auf der H�he unserer Zeit. Hanseatischer Geist das ist ruhiges Urteil. Flei� Umsicht und streng logisches Denken hat sich dieser Richtung sowohl dem Reeder als auch dem Kaufmann und dem Privatmann geleistet haben und aller Voraussicht nach in aller Zukunft leisten wei den. nautischen Obliegenheiten nicht mehr wahrnehmen konnte wurde betreffs ihrer durch besondere Ver treter der Reedereien in den einzelnen H�fen er setzt. Die Haftung des Schiffes das Erbst�ck einer Eigent�mers im fernen Lande wertlos machte ver lor ihre Bedeutung wo die ganze Welt ein Han delsplatz geworden war. wo die Leichtigkeit der Er kundigung. die gesichertere Rechtsverfolgung auch im Auslande die Bedenken gegen Gesch�ftsab schl�sse in der Fremde in allen anderen Handels zweigen beseitigt hatten. Die Haftung der Person des Vertragsschlie�enden trat in den Vordergrund. Dieser allm�hlich sich vollziehenden in ihrer Tragweite nicht gleich erkennbaren Entwicklung vermochte das Gesetzesrecht nicht sofort zu folgen. Daher half sich der Verkehr durch Vertragsab

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Zeitschriftenheft

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zeitschriftenheft

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

51. Jahrgang.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.