Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

66. Jahrgang (1929)

Bibliografische Daten

fullscreen: 66. Jahrgang (1929)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
66. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1929

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831266

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Januar
Band, Heft, Nummer:
1

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 66. Jahrgang (1929)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

66. Jahrg. H A N S A Deutsche nautische Zeitschrift. 49 Tarife und Bedingungen auch f�r Zeichnungen im Binnen land ma�gebend sind. Ein Beweis f�r die wachsende universelle F�hlungnahme ist darin zu erblicken da� einige der jetzt in Kraft befindlichen Gesch�ftsma�regeln nicht deutschen Ursprungs sind sondern entweder auf Vorschlag des Internationalen Verbandes oder des Instituts of London Underwriters in Kraft gesetzt wurden. Gleicherma�en be zeichnend ist ferner der Umstand da� der Deutsche Trans- port-Versicherungs-Verband sich auf seiner letzten Tagung entschlo� wenn auch nicht den Grundsatz aufzugeben da� seine Abkommen nur innerhalb des Landesgrenzen verbind lich sind so doch diese Einstellung in der Praxis dadurch zu mildern da� Anregungen von irgend einer Seite die sich auf die T�tigkeit deutscher Gesellschaften im Ausland be ziehen nachgegangen wird um sie den Mitgliedern empfehlend zur Kenntnis zu bringen vorausgesetzt nat�r lich da� sie inhaltlich die Billigung der leitenden Stellen linden. Seer�ckversicherung. Dieser R�ckblick w�re allzu l�ckenhaft w�rden wir nicht wenigstens eines der zahlreichen Probleme aus dem Gebiet der Seer�ckversicherung kurz streifen. Schon im vorigen Bericht wurde darauf hingewiesen da� der neueren englischen Rechtsprechung zufolge ein Seer�ckversiche rungsvertrag wie jeder Seeversicherungsvertrag zu be handeln ist und daher den Bestimmungen der Marine Insurance Act 1906 und des Stempelsteuergesetzes unter liegt. Nach den in derR�ckversicherung �blichen Ge pflogenheiten ist es nun aber in der Praxis nahezu unm�g lich die ordnugsm��ige Verstempelung durchzuf�hren ganz zu schweigen von der Ungerechtigkeit des Systems das eine Doppelversteuerung darstellt ist doch dasselbe Gesch�ft schon einmal bei der direkten Zeichung versteuert worden. Die schwerwiegendste Folge jener vor kurzem auch durch die h�chste Instanz best�tigten englischen Rechts auffassung ist darin zu erblicken da� ein ungestempelter Seer�ckversicherungs-Vertrag nicht Gegenstand einer Klage vor den ordentlichen Gerichten in England bilden kann. Durch eine offizielle Entschlie�ung haben die internationalen Assekuranzkreise auf die Revisionsbed�rftigkeit des eng lischen Gesetzes hingewiesen gleichzeitig aber auch die Initiative ergriffen und Mittel und Wege gesucht um durch Einf�hrung einer entsprechend formulierten schiedsvertrag- Im Ausland hat der Tarifgedanke in der G�terversiche rung im allgemeinen an Boden gewonnen. Ja selbst ge schworene Gegner jeder tariflichen Bindung wie Lloyd s Versicherer die die Fahne absoluten Individualismus bei jeder Gelegenheit hoch halten haben sich erfreulicher weise in diesem oder jenem Fall weniger ablehnend ge zeigt. Die englischen G e s e l l s c h a f t e n kann man zur zeit geradezu als Vork�mpfer internationaler Tarife f�r lichen Abrede den durch das Gesetz behinderten anglo- notleidende Gesch�fte zumal Masseng�ter bezeichnen kontinentalen R�ckversicherungsverkehr zu erleichtern. Die wenn sie es auch h�ufig vorziehen durch zwischenm�rkt- neuen Schiedsbestimmungen scheinen sich in der Praxis liche Abmachungen der Hauptbeteiligten zum Ziele zu kommen anstatt eine direkte Bindung durch den europ�i schen Spitzenverband der Seeversicherer anzustreben. l� E G l Schiffs�imaschinen Schiffshiifsmaschinen Triebturbinen Schitfsinstaiiationen Reparaturarbeiten Lager und Werkst�tten in Hamburg und Stettin iiiiiiiiiiiiMiiuitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Hamburg Hohe Bleichen 312 C 4 3548 Berlin Friedrich Karl-Ufer 2-4 Stettin Bollwerk 19 Fernsprecher Nr. 1819 einzub�rgern und es d�rfte daher in absehbarer Zeit ein Schulfall zum Austrag gelangen der beweisen wird ob der beschrittene Weg eine befriedigende L�sung verspricht.

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Zeitschriftenheft

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zeitschriftenheft

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

66. Jahrgang.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.