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Vorarlberger Volkskalender 1893

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorarlberger Volkskalender 1893

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Stockacher Anzeiger
Untertitel:
Anzeigeblatt für Stadt und Bezirk Stockach, sowie für die Hohenzollern’schen Orte
Publikationsort:
Stockach
Verleger:
Buchdruckerei Julius Beschle
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3074386-2

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Stockacher Anzeiger. Anzeigeblatt für Stadt und Bezirk Stockach, sowie für die Hohenzollern'schen Orte. Zugleich Anzeigeblatt der Städtischen Behörden von Stockach, Jg. 1905
Untertitel:
Anzeigeblatt für Stadt und Bezirk Stockach, sowie für die Hohenzollern’schen Orte
Band, Heft, Nummer:
7
Publikationsort:
Stockach
Veröffentlichungsjahr:
1905
Verleger:
Buchdruckerei Julius Beschle
Größe der Vorlage:
28,0 x 42,0 cm
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3074386-2_1905

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Vorarlberger Volkskalender
  • Vorarlberger Volkskalender 1893

Volltext

Borschriften betreff der Fahrpostfrankirung mittelst Briefmarken: Alle Postgebühren sind im Frankirungsfalle mittelst Briefmarken imb nicht baar zu entrichten. Das 
Aufkleben dieser Marke» auf die Geld- und Werthbriefe oder Postbegleitadressen ist Sache der aufgebenden 
Partei. Zur Frankirung soll die möglichst geringste Anzahl von Marken verwendet werden. Die Anbringung der Marken: 
1. 
Auf 
Geld- uud Werthbrief -Couverts hat womöglich auf der Vorderseite rechts oben — ein kleiner 
Raum 
ist freizulassen — und nur im Nothfalle auf der Rückseite, dann aber auch sämmtliche verwendete, 
derart 
zu geschehen, daß die Marken nicht etwa über dem Raud umgebogen mit einem Theile vorne mit 
dem 
anderen Theile rückwärts erscheinen und daß weder die Schrift (Adresse) noch der Siegelverschluß 
oder 
Rand 
der Couvertflügel von den Marken berührt wird. 
Müssen 
zwei oder mehrere Marken verwendet werden, so ist zwischen je zwei derselben ein 
Zwischenraum 
von der halben Breite einer Marke frei zu lassen. 
2. 
Bei 
Sendungen 
mit 
Postbegleitadresse sind die Postmarken ausschließlich auf dem mit der Bezeichnung 
„Raum 
zum 
Aufkleben der Postmarken" versehenen Coupon anzubringen. Werden mehr Marken 
verwendet, 
als 
darauf 
Platz finden, so sind die übrigen auf der Rückseite der Postbegleitadresse 
in 
den 
mit 
„Bemerkung" 
überschriebenen Raum zu kleben. 
Die 
Nachnahme-Provision bei Nachnahmestücken ist den Gewichts- und etwaigen Werthsranko- 
gebühren 
zuzuschlagen 
und 
mit 
diesen vereint in Marken aufzukleben, z. B. für ein fünf Kilo-Packet 
im 
Jnlande 
(Entfernung 
II.—VI. 
Zone) 120 fl. Werth, 100 fl. Nachnahme das entfallende Franko 
mit 
86 
fr. 
(30 
kr. 
Gewichts-, 
6 
kr. 
Werthfranko und 50 kr. Nachnahme-Provision) 2 Marken (zu 50 
und 
24 
kr.) 
auf 
die 
Vorderseite 
und 
eine Marke zu 12 kr. auf die Rückseite. 
3. 
Für 
Rückscheine 
und 
bei 
Expreß 
zu 
bestellenden Sendungen für die Expreß gebühren endlich 
hat 
die 
Anbringung 
der 
Marken 
vom 
aufnehmenden Postbediensteten auf dem Rückscheine und dem 
Expreßbegleitscheine 
zu 
geschehen: 
bei 
Expreß briefp oft -Sendungen sind jedoch wie früher die 
Expreßgebühren 
auf 
den 
Briefen, 
Karten 
2c. 
selbst von der Partei aufzukleben. 
Coupon-Scalen. 
Ohne 
Abzug 
werden 
eingelöst: 
Coupons 
aller 
Gattungen 
der gemeinsamen 47s% Noten und Silber­ 
rente, 
der 
cisleithanischen 
wie 
der 
ungarischen 
Noten 
und 
Goldrenten, 
der nngar. Staatseisenbahn-Obligationen 
und 
der 
4°/o 
ung, 
Grnndentlastungs-Obligationen, 
sowie 
aller 
nicht 
besonders bezeichneten Eisenbahn-Prioritäten, 
Städte-, 
Anlehen 
und 
Pfandbriefe. 
20% 
Abzug 
erleiden 
Coupons 
der Lotto-Anlehen von 1854 nnd 1860, 
es 
werden 
daher 
bezahlt 
für 
Conv,-Münze 
fl. 
10.— 
1854er 
Lose — De. W. fl. 8.40 
* 
fl. 
2.50 
1860er 
„ = „ „ fl. 2.- 
fl. 
12 
50 
„ 
— „ „ fl. 10.— 
Die 
5% 
Obligationen-Coupons 
der 
cisleithanischen 
Grundentlastungsschuld 
haben 
10% Abzug ; zur Einlösnng 
kommen 
daher 
Coupons 
' 
Z. 
U. 
Teutsch, 
Buchhandlung, 
Bregenz. 
Buchdruckerei 
& 
Buchbinderei, 
lith. 
Anstalt 
& 
Steindruckerei 
Großes 
Lager 
von 
Kiichern 
und 
Zeitschriften, 
und 
Musikalien 
zu 
Griginalpreisen. 
Große 
Auswahl 
in 
katholischen 
Haus-, 
Gebet- 
und 
Betrachtungsbüchern 
in 
verschiedenen 
Einbänden. 
10% 
Abzug 
erleiden 
ferner 
die 
Coupons 
der 
früheren 
Ungar. 
Ostbahn-Actien 
jetzt 
5% 
nngar. 
Staats-Obli­ 
gationen 
uon 
1876, 
der 
Mährischen 
Proprinations-Anleihe, 
der 
Wiener 
Börsenban-Anleihe, 
der 
Donau-Negn- 
lirnngs-Anleihe 
(nicht 
Donauregulirungs-Lose), 
der 
Elisabethbahn-Prioritäten 
I. 
Emission, 
der Lemberg 
Czernowitzer-Prioritäten 
I.Emission, 
derDonau-Dampfschiffahrts-Los?. 
Unter 
anderweitigemAbznge 
kommen 
zur 
Einlösung: 
die 
Coupons 
der 
5% 
Arad 
Temesvarer-Prioritäten 
statt 
mit 
fl. 
5— 
mit 
fl. 
4 
972, 
die 
Coupons 
der 
5% 
Fünfkirchner 
Barcser-Prioritäten 
statt 
mit 
fl. 
5.— 
mit 
fl 
4.93, 
die 
Coupons 
der 
5% 
Mährischen 
Grenzbahn 
statt 
mit 
fl. 
5.— 
mit 
fl. 
4.—, 
die 
Coupons 
der 
5% 
Oesterr. 
Nordwestbahn 
statt 
mit 
fl. 
5. 
— 
mit 
fl. 
4.972, 
die 
Coupons 
der 
3% 
Oesterr. 
Südbahn 
statt 
mit 
fl. 
7.50 
mit 
fl. 
6.50. 
5% 
und 
6% 
Galiz. 
Rnst.cal- 
Creditanstalts-Pfandbriefe 
mit 
50% 
des 
Nominalwerthes. Nominalwerthes.
	        

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