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Stockacher Tagblatt, Jg. 1924 (64)

Bibliografische Daten

fullscreen: Stockacher Tagblatt, Jg. 1924 (64)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Stockacher Tagblatt
Untertitel:
Nellenburger Bote, Hohenfelsische Nachrichten
Publikationsort:
Stockach
Verlag:
Karl Willi; Chr. Stamminger; Stockacher Tagblatt GmbH; Seebote GmbH

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3066705-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Stockacher Tagblatt, Jg. 1924
Untertitel:
Nellenburger Bote, Hohenfelsische Nachrichten
Band, Heft, Nummer:
64
Publikationsort:
Stockach
Veröffentlichungsjahr:
1924
Verlag:
Karl Willi; Chr. Stamminger; Stockacher Tagblatt GmbH; Seebote GmbH
Größe der Vorlage:
folio

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3066705-7_1924

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Zeitungen

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Stockacher Tagblatt
  • Stockacher Tagblatt, Jg. 1924 (64)
  • Zeitungen

Volltext

T. 
ß 
15 
Vzr der· 
—A 
au wuel⸗ 
zait breszcne 
Bei Abnahmeé von 3 Stüek an Rabatt. 
krledeich Dandier. Stechach. 
DRadolfæeller Tabhakzentrale 
EISGICEAAXL.ERLOBMOILCI 
Rad olzeil Poststrabe 22 
für Miedervorkäufer beste u. billigste Bezugs- 
quolls in Tabaken. Zigarren und ZIigarotten. 
— bPreisliste aui Anfrage — — 
4 —— 
Hie Hilfe 
ettschrift fur Holrtiu, Kiteratur und Kuus 
Zegründer: Friedrich Naumann 
erausgeber Wilhelm Beile und Gertrud Bäume 
in der Sersplitterung einseitiger Interessenrichtungen 
und parteipolitischer Strömungen sucht die hilfen 
allle qnkunftsglaͤnbigen Keutschen 
jusanimenzurufen, die an dem Bau eines neuen, auf 
nationale und soziale Grundlagen gestellten Volkostnates 
mitbesfen wollen. 
— Probeheft kofte u frei. — 
Derldag der „Hitfe“, Berlin 8W. II. 
Flachs zu Leéinwand! 
pe* Asgevi * z 
dandinglacttz, miagan u. dwerq 
perarbeiten im Lohn zu Leinen roh und gebleicht. 
Farbigen Vertzengen, Hand- u. Tischtüchern, Schür— 
entertein und Zwilchen Unter Gürnctie fuüur seste 
Lusbeute der Spinnstoffe und jchösusten Ausfall 
der Gewerbe. 
fFlachsröst-u. MAubsraitungsanstalt 
Gebrũûder Spohn, Ittenheuren, 
Possst und Station Ravenshurg. 
Miederlage in Stockach: H. Muffler. 
Puster liegen auf. 
V 
nunsere Zeitung! 
vird von der richuügen ösung des Währungspro- 
olems abhangig seinl Die geplante „Meumark“ 
aben bereits hunderte vertreter der ndustrie und 
Canduirtschati, des tlandes u. Gewerbes abꝗelehm 
Jach dem übereinstimmenden Urieil 2zahsreicher 
edeutsamer fachleuta ist die von unserem Bund 
ertretene Oppermann'sche Wahrungsreiorm die 
inzig richtige, Die Durchführung derselben 
edeutet Sesbsihisse! Noch nie war eine Selbsthifte 
o nofwendiq wie diese; das beweist Deutschlands 
neutige Lage 2ur Genuge. Wer diese wichtige 
währungsreform kennen lernen wiill, bestelle sofort 
ansere Denkschritt. Preis: Fernbriefporio. 
Bund der Deutschen 
Notꝗqemeinssschaft der schaffenden Staände) 
Rudolstadt in Thũringen. 
PosSS checc-Nonto: Erturt 23262. 
Auen 
Auslandschwaben 
dient die neue Wochenausgabe des 
echwsbischen Merkur für das Auslond. 
Venn Sie daher einen Ihnen ver- 
vondten, hefreundeten oder bhekannten 
Landsmeonn im Auslond haben, dann 
lehen Sie dessen genaue Adresse dem 
chwabischen Merkur, Stusigert, König- 
drabe 20, und es geht auch an ihn der 
0 
Gruß der Heimat! 
——— Etockacher Aagbtare.. 
Stadtgemeinde Siocach. 
Ne dchte Puttetberüfuestunde 
bdeer — den 8. Jannar 1820 nuchm./4 bis 
Freirank betreffend. 
Neuanmeldungen zum Eintrag in die Kundenliste zum Bezug 
von Freibankfleisch haben bis 12. d. Mis. auf der Polizei-Wach⸗ 
zu erfolgen. 
Stockach, den 4. Januar 1924. 
Der Bürgermeister Lang. 
fglelltishhe Vogelesen 
Aeßzlissen. 
emudine, 
xelocher, 
aenlümpchen. 
alaunungeldcper 
in schönster Auswahl be 
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233 
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4REMHIENMN- 
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in Stocknacoh 
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in Montiron 
dug. Scmiot. 
Jos. Kreuzer Nachf, Marktpl. 
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in Ebpingen 
G6G. Eppler⸗Groꝛ. 
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etwas zu kaufon 
zuceht, etwas zu 
verkaufen hat, 
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vergeben hat, 
ains Stalls sucht, 
inseriert mit Eriolg in 
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blle, Volmer 860. 
ebertingen u Singen a. H. 
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gelbe und rote. 
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50 62 
Frnte 
J. T. Kunst- und Landschaftsgärtnerei in R. schreibt: 
Wir bescheinigen hiermit gerne, daß wir die sämt- 
sichen Sämereien, sowie den Bédarf meiner Kund- 
schaĩt von der „fa. Hardmeier in Stockach (Baden)“ 
bereits seit über 10 Jahren beziehe und mit dem- 
selbensehr zufrieden bin. sch kann obiꝗge firma jedor- 
mann aufs beste empfehlen 
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deuc und BVerlag: „Seebore⸗, G.m. b. H., Uebeklingen 
Berautw. für die Schriftltg.: Ch. Stamminger⸗Stod ach 
Dienstag, den 8. Januar. 
—A des St 83u98 
2 aernng des Steuerabzugs. 
Mit Wirkung vom l. Januar 1924 an ist der Sieuerabzug 
neu geregelt worden. Die nruen Bestimmungen sinden erstmals 
auf den Arbtitslohn Anwendung, der für eine nach dem 31. De— 
zember 1923 erfolgende Dienstleistung gezahlt wird. Die wichtig⸗ 
sten VPunkte. auf die sich die Aenderung erstreckt, sind folgende: 
Zum Arbeitslohn zählen künstig auch die Entschädigungen, 
die den in prvaten Dienst- oder Aufiragsverhältnisse stehenden 
Personen zur Bestreitung des durch den Dienst oder Auftrag ver⸗ 
anlaßten Aufwands gezaählt we den; diese Die staufwandsenischä⸗ 
digungen bleiben also vom Steueraözug nicht mehr frei. 
Berechnet werd der Steuerabzug folgendermaßen. Zur Ab⸗ 
geltung der Abzüge für Werbungskosten ufio. bleiben vom Steuer⸗ 
abzug befre: 
a) bei Zahlung des Arbeltslohns für volle Monate 150 Gold⸗ 
mark monatlich 
b) bei Zah ung des Arbeitslohns für volle Wochen 12 Gold⸗ 
mark wöchentlich 
c) bei Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitssstage 4 
Goldmark taglich 
d) bei Zahlung des Abbeitslohns für kürzere Zeit äume 
0,60 Goldmadk für je zwei angefangene oder volle Ar⸗ 
beitsstunden 
WVon den nach Abzug dieses „steuerfreien Lohnbetrags“ noch 
verbleibenden Mbeitslohn beträgt die einzubehaltende Steuer 10 
vom Hunmdert. Sie ermaßigt sich für die zur Haushaltung des Ar⸗ 
beitnehmers getörende Ehefrau sowie far jedes im Sieuerbuch 
eingetragene Kind oder mittellose Angehöcige um je 1 v. H. des 
Arbeitalohns, so daß z. B fär einen verheirateten Arbeitnehmer 
mit zwei minderjährigen Kindern die Steuer 10 weniger 3*7 
v. H. des nach Abzug des steuerfreien Lohnbetrags noch verblei— 
benden Arbeitslohns beträgt. Wird der Arbeitslohn nicht für 
eine bestimmte Arbeitszeit bezahlt, wie es z B beim Akkordlohn 
pvorlommen fann, so sind vom vollen Arbeitslohn 4 v. H. als 
Steuer einzubehalten; in diesem Falle wird also weder ein sieuer⸗ 
jreier Lohnbetrag noch eine Ermäßigung für Haushaltsangehörnige 
gewährt. Der einzubehaltende Steuerbdetrag wird auf den näch⸗ 
ten durch 5 Goldpfennig teilbaren Betrag nach unten abgerundet. 
Ist ein Arbeitnehmer set mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so 
vird der steuerfreie Lohnbetrag nur von einem Arbeitgeber, die 
rrmäßigungen für Haushaltsangehs ige werden dagegen von 
sedem Arbeitgeber berücksichtigt. Weist der Arbeitnehmer nach, 
daß die ihm gesetzlich zussehenden Abzüge für Werbungskosten usw. 
den steuerfrelen Lohnbetrag (50 Mtkmonatlich) übersteigen oder 
daß ihm wegen verminderter Leistungsfähigkeit infolge besonderer 
wirtschaftlicher Verhältnisse ein gesetzlicher Anspruch auf Steuer⸗ 
erleichterung zusteht, so kann er beim Finanzamt die Erhöhung 
des steuerfreien Lohnbetrags beantragen, vorausgesetzt daß sein 
—w Einkommen vierteljährlich 2000 Goldmalk nicht Über⸗ 
eigt. 
Werden Vorschüsse oder Abschlagszahlungen auf den Lohn 
geleistet, so ist der Steuerabzug vei jeder eirzelnen Teilzahlung 
zu machen. Vesteht der Lohn ganz oder zum Teil in Sachbezügen 
und reicht der daneben etwa gewärte Barlohn zur Deckung des 
Steuerabzugs nicht aus, so muß der Arbeitnehmer den fehlenden 
Betrag dem Arbeitgeber bar zur Verfügung siellen; nötigenfalls 
muß der Arbeitgeber einen entsprechenden Teil der Sachbezuge 
nach seiner Wahl zurückbehalten, um daraus den fehlendenSteuer⸗ 
vetrag zu decken. 
Die einbehaltenen Steuerbeträge hat der Arbelitgeber unter 
Angabe des Zahltags und des gezahlten Lohnhetags, geirennt 
nach laufenden Bezuͤgen und einmaligen Einnahnen sowie nach 
Barlohn und Sar bezügen, auf einem für jeden Arbentnehemer 
zu führenden Lohnkonnid in Goldmark fortlaufend aufzuzeichnen 
und die Aufzeichnungen bis zum Ablauf des dritien auf die Lohn⸗ 
zahlung folgenden Kasenderjahres aufzubewahren. Die in jedem 
Monat»drittel einbehaltenen Steuerbeträge führt er spätestens 
bis zum fünften Tage nach Ablauf des Vionatsdrittels, also bis 
zum 15. und 2ẽ. des Monats und bis zum 5. des folgenden 
MNonats an das Flnanzamt ab. Geschieht die⸗es nicht rechtzeitig, 
o ist für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an— 
efangenen halben Monat ein Zuschlag in Höhe von 5 v. H. des 
üchstond-— zu zahlen. Pach Ablauf jed narenderninne is, spä⸗ 
stens bigs m de ———— — Arbeitagoctk 
der Kasse des Finangamts zu bescheinigen, h die Gesamtsumm 
der für den abgelaufenen Mongt an die Kasse abgeführten Sieuer⸗ 
abzugsbetrüge mit der Gesamtsumme der in diesem Monat einbe⸗ 
haltene Steuerbeträge übereinftimmt. Ueberweisungsblätter über 
die den Arbeitnehmern im Laufe eines Kalenderjahres einbehal⸗ 
tenen Steuerbeträge sind erst nach Ablauf des Kalenderjahres, 
erstmals wieder im Januar 1925 den Finanzämtern einzureichen. 
Die Vordrucke hierzn haben sich die Arbetgeber selbst zu veschaffen. 
Durch Werwendungg von Steuermarken dürfen den 
Steuerabzug nur noch solche Arbeitgeber bewirken, die zu Beginn 
des Kalenderjahres nicht mehr als drei Arbeitnehmer beschafti- 
zen. Für Steuerbeträge, die von dem Arbeitslohn einbehalten 
verden, der für eine nach dem 31. Dezember 1023 erfolgende 
Dienstleistung gezahlt wird, dürfen nur noch auf Goldmark lau⸗ 
ende Steuermarken verwendet werden. Sie werden voraussicht⸗ 
lich vom 30. Januar an bei den Postanstalten zu erbalten sein. 
Einlagebogen aum Kleben von Steuermarken können bet 
den Sieueretnnehmereten und beim Finanzaämt auf Zim⸗ 
mer Nr. 29 abgeholt werden 
Das Nähere ist aus einem Merkblatt ersichtlich, das demnächst 
— es muß erst vervielfältigt werden — bei den Finanzämtern 
unentgeltlich zu erhalten ist 
Das Gesetz über die Besteuerung der Betriebe (Arbeitgeber⸗ 
1abgabe und Landabgabe) tritt am 1. Januar 1924 außer Kraft. 
Steuerbeträge, die vor diesem Tage fällig geworden und noch 
aicht bezahlt sind, müssen jedoch noch entrichtet werden. 
Die Wertanschläge der Sochbezüge (Ereie Verköstigung und 
Wohnung) sind für die Zeit vom ĩ. Januar 1924 an folgender⸗ 
maßen festgesetzt worden: 
a) für weibliche Hausangestellte, Lehrlinge, Lehrmädchen und 
sonstige gering bezahlte weiblicht Arbeitskräfte aus monat⸗ 
lich 20 Goldmark. 
do sür männliche Hausangestellte, Knechte, männliche und 
weibliche Gewerbegehilfen und für Personen, die der An⸗ 
— unterliegen, auf monatlich 30 Gold⸗ 
mark 
für Angestellte höherer Ordnung (z. B. Aerzte, Apothe⸗ 
ker, Hauslehrer, Hausdamen, Geschaͤftsführer, Werkmeister, 
Gutsinspektoren) auf monatlich 45 Goldmark. 
Aeberlingen, den 31. Dezember 19823 
Finanzamt. 
F 
für 
lndustrle 
1 3 füreand 
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—macarin — Ronst- 
40 
- Extra — 
Schuhputz mit Ga- 
rantie-Staniolhlatt 
geht allen voran u. 
schutæt IhreSchuhe 
vor 
Zerstörung
	        

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